Kehrtwende bei Straßenbaubeiträgen?

Zweibrücken · Bislang hatte sich Zweibrückens Oberbürgermeister Kurt Pirmann bei den wiederkehrenden Beiträgen klar für eine Sechs-Zonen-Lösung ausgesprochen. Doch angesichts der jüngsten Rechtsprechung scheint die nun zu kippen: Der OB tendiert jetzt doch zu kleineren Einheiten.

 Marode Straßen wie hier die Rosengartenstraße sollen künftig mithilfe von wiederkehrenden Beiträgen saniert werden. Foto: jam

Marode Straßen wie hier die Rosengartenstraße sollen künftig mithilfe von wiederkehrenden Beiträgen saniert werden. Foto: jam

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Noch im Laufe dieses Jahres sollen die Zweibrücker erstmals wiederkehrende Beiträge zahlen. Das sagte Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD ) jetzt auf Merkur-Nachfrage. Eine entsprechende Satzung soll der Stadtrat im Mai verabschieden, so der OB. Derzeit werde der Entwurf in der Verwaltung vorbereitet. Möglicherweise wird dieser doch mehr als die bislang vorgesehenen sechs Zonen (Die Stadtteile Mittelbach-Hengstbach, Mörsbach, Oberauerbach, Rimschweiler und Wattweiler sowie die Kernstadt) beinhalten. Laut Pirmann werde man die Gebiete, für die die gezahlten Beiträge jeweils gelten, wahrscheinlich "zerschneiden". Wie genau, werde derzeit geprüft.

Gefahr: zu große Einheiten

Dabei bewegt sich die Stadt auf einem schmalen Grat. Denn einerseits könnten zu große Gebiete vor Gericht gekippt werden (wir berichteten). In einem Grundsatzurteil erklärte das Bundesverfassungsgericht wiederkehrende Beiträge zwar für zulässig. Im dritten Leitsatz des Urteils vom 25. Juni 2014 heißt es aber auch: "Die Bildung einer einheitlichen Abrechnungseinheit für Straßenausbaubeiträge ist zulässig, wenn mit den Verkehrsanlagen ein konkret-individuell zurechenbarer Vorteil für das beitragsbelastete Grundstück verbunden ist." Für die Kommunen macht dieser Satz das Leben nicht gerade einfacher. Zweibrückens Stadtsprecher Heinz Braun: "Das hat das Verfassungsgericht so reingeschrieben, ohne es näher zu erläutern." So stelle sich nun natürlich die Frage, wann ein "ein konkret-individuell zurechenbarer Vorteil" gegeben ist, gibt Braun zu bedenken. So hätten die Gerichte in der Folge höchst unterschiedliche Maßstäbe für Gebietsabgrenzungen angelegt. Mehrere Satzungen wurden gekippt, etwa die von Schifferstadt und Saarburg.

Der Zweibrücker CDU-Chef Christoph Gensch hatte schon im vergangenen Jahr vor der Sechs-Zonen-Lösung in der Rosenstadt gewarnt: Er sehe nicht, dass etwa Kreuzberg-Anwohner Vorteile von einer Straße in Ixheim haben.

Gefahr: zu kleine Einheiten

Die andere Seite der Medaille sind zu kleine Einheiten. Die ergeben dann irgendwann keinen Sinn mehr, gibt Pirmann zu bedenken. Einfach, weil schlicht zu wenig Geld zusammen kommt, um den Ausbau einer Straße zu finanzieren. Zudem würden die zu zahlenden Beiträge bei kleinen Einheiten sehr stark variieren, sagt Braun. In Gebieten, in denen eigentlich nichts gemacht werden muss, müsste wesentlich weniger gezahlt werden als in Zonen mit hohem Sanierungsbedarf.

Welche Lösung die Stadt am Ende auch erarbeitet - Oberbürgermeister Pirmann ist fest entschlossen, sie gerichtsfest zu machen und auch juristisch durchzufechten. Nur so könne man sicher sein, dass eine einmal beschlossene Satzung auch dauerhaft Bestand habe.

Stadtsprecher Braun bringt in diesem Zusammenhang sogar eine Normenkontrollklage einer Stadttochter beim Oberverwaltungsgericht ins Gespräch, sollte kein Bürger gegen die Satzung klagen: "Es geht darum, der Stadt Rechtssicherheit zu geben."

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