Kaum auf der Welt – und was nun?

Zweibrücken · Alles macht man irgendwann zum ersten Mal. Und stellt fest, dass man gar nicht genau weiß, wie das funktioniert: ein Auto anmelden, ein Kind beim Standesamt und unzähligen Ämtern und Behörden anmelden, den Nachlass eines verstorbenen Anverwandten regeln. In seiner neuen Serie „Überlebensführer für Zweibrücken“ will der Merkur möglichst konkrete Hilfestellungen geben, wie man all diese und viele weitere Herausforderungen als Bürger der Rosenstadt meistert. Heute: Geburt.

 Die Neugeborenen werden auf einer Tafel im Eingangsbereich des Evangelischen Krankenhauses aufgelistet. Der Klapperstorch musste im letzten Jahr 426 Mal fliegen. Foto: Volker Baumann

Die Neugeborenen werden auf einer Tafel im Eingangsbereich des Evangelischen Krankenhauses aufgelistet. Der Klapperstorch musste im letzten Jahr 426 Mal fliegen. Foto: Volker Baumann

Foto: Volker Baumann

Kaum auf der Welt, schon tut sich vor dem neuen Erdenbürger, oder besser gesagt vor dessen Eltern , ein Dschungel voller Formalitäten auf. Das freudige Ereignis, meist im Krankenhaus zusammen erlebt, zieht auch ein paar Amtsgänge oder Antragstellungen hinter sich her, die weniger die Freude trüben, da sie zum Teil automatisch ablaufen, aber auch teilweise wohl organisiert und überlegt sein sollten. Dabei gibt bereits das Krankenhaus erste Hilfestellungen. In Zweibrücken werden die Babys im Evangelischen Krankenhaus (alle Adressen im Infokasten) auf die Welt gebracht.

Bereits vor der Geburt erhalten eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte weibliche Mitglieder in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung, Mutterschaftsgeld. Notwendige Unterlagen zur Vorlage bei der Krankenkasse sind eine Bescheinigung (vom Frauenarzt) über die Schwangerschaft und den Geburtstermin und ein Formular von der Krankenversicherung oder ein formloser Brief. Jörg Klein, stellvertretender Leiter des Jugendamtes, rät im Vorfeld auch eventuell zur Schwangerschaftskonfliktberatung, die von verschiedenen Institutionen angeboten wird. Tipps hierzu gibt das Jugendamt.

Zuständiges Standesamt ist immer das des Geburtsortes. Für die im Evangelischen Krankenhaus Geborenen ist damit auch das Standesamt Zweibrücken für die weiteren Beurkundungen zuständig. Laut Uwe Seegmüller, Leiter des Standesamtes, wird die gesetzlich vorgeschriebene Geburtsanzeige vom Krankenhaus an das Standesamt übermittelt. Dabei unterschreiben die Eltern bereits im Krankenhaus die ihnen dort ausgehändigten Unterlagen - nach Vorlage ihrer Ausweise (nur Personalausweis oder Reisepass werden akzeptiert), ihrer eigenen Geburtsurkunden und Eheurkunden (auch wenn nicht mehr verheiratet). Die Namensführung des Kindes richtet sich nach dem Ehenamen der Eltern , der sich vom Familiennamen (evtl. Doppelname) unterscheiden kann. Bei Unverheirateten wird, wenn nicht von beiden Eltern ein Antrag gestellt wird, der Name der Mutter übernommen. Letztendlich werden vom Standesamt auch die Meldebehörde und die Geburtsstandesämter der Eltern informiert und drei kostenlose Geburtsurkunden für weitere Zwecke (Kindergeld etc.) ausgestellt, die wiederum an das Krankenhaus übermittelt werden. Jede weitere Geburtsurkunde kostet zehn Euro. Sogar die ersten Windelsäcke werden, so Seegmüller, den neuen Eltern ausgehändigt. Somit ist ein persönliches Erscheinen beim Standesamt nicht notwendig. Ausnahme: Sollten die Eltern nicht verheiratet sein, ist zum Fortgang der weiteren Formalitäten eine Vaterschaftsanerkennung vorausgesetzt. Die kann bereits vor der Geburt bei Standesamt , Jugendamt, Amtsgericht oder Notar (siehe Infokasten) mit Zustimmung der Mutter eingeholt werden. Ein "höchstpersönliches Erscheinen" ist dazu notwendig. Auch nach der Geburt ist dies noch möglich. Benötigte Unterlagen sind hierbei Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern (oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch), Personalausweise und die Geburtsurkunde des Kindes.

Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte für Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden. Der Kindergeldanspruch entsteht bereits im Geburtsmonat und besteht uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Um Kindergeld zu erhalten, müssen die Eltern dieses schriftlich beantragen. Grundsätzlich sind die Familienkassen zuständig, die in den meisten Fällen bei der zuständigen Agentur für Arbeit (siehe Infokasten) ansässig sind. Zusammen mit einer Lebensbescheinigung (Geburtsurkunde) wird der Kindergeldantrag bei der Behörde eingereicht. Bis zu vier Jahre rückwirkend können Leistungen beantragt werden. Wer also den Kindergeldantrag zunächst versäumt, hat genügend Zeit, ihn nachzuholen.

Anspruch auf Elterngeld , welches das frühere Erziehungsgeld ersetzt hat, haben Eltern , die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Dazu muss spätestens sieben Wochen zuvor dem Arbeitgeber der geplante Beginn der Elternzeit mitgeteilt werden. Das Elterngeld ist ein Ausgleich für konkrete Nachteile in der Frühphase der Familiengründung. Es kann grundsätzlich vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden und kann durch die Partner aufgeteilt werden. Das Elterngeld kann bei den zuständigen Elterngeldstellen der Jugendämter (siehe Infokasten) unter Vorlage notwendiger Bescheinigungen beantragt werden. Die Anträge selbst werden den Eltern automatisch von der Bundesbehörde zugeschickt. Ein Familienkompass und ein Begrüßungspaket für die Neulinge und deren Eltern , so Jörg Klein, wird vom Jugendamt ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Schnellstmöglich nach der Geburt sollte der neue Erdenbürger auch krankenversichert werden. Der Antrag wird bei der zuständigen Krankenkasse des berufstätigen oder meistverdienenden Elternteils gestellt. Für das Kind erhalten die Eltern dann meist innerhalb von zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte.

Auch ein Kinderreisepass kann beim Einwohnermeldeamt (siehe Infokasten) direkt nach der Geburt beantragt werden. Benötigte Unterlagen hierzu: Lichtbild des Babys, Geburtsurkunde des Kindes, Zustimmung beider Elternteile (eventuell Vollmacht des Partners).

Nächste Folge: Kindergesundheit

Zum Thema:

Auf einen Blick Evangelisches Krankenhaus Zweibrücken , Obere Himmelsbergstraße 38, Tel.: (0 63 32) 420 Standesamt Zweibrücken , Herzogstraße 1, Tel.: (0 63 32) 87 13 79 Einwohnermeldeamt Zweibrücken , Maxstraße 1, Tel.: (0 63 32) 87 13 39 Einwohnermeldeamt Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken , Tel.: (0 63 32) 8 06 20. Jugendamt Zweibrücken , Schillerstraße 4-6, Tel.: (0 63 32) 8 715 53 Jugendamt Kreisverwaltung Pirmasens, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, Tel.: (0 63 31) 80 91 16 Amtsgericht Zweibrücken , Herzogstraße 2, Tel.: (06332) 8050 Notariat Zweibrücken , Poststraße 21, Tel.: (0 63 32) 10 80 Familienkasse Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz / Saarland), Augustastraße 6, 67655 Kaiserslautern, Tel.: (08 00) 4 55 55 30.

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