Kastrations-Pflicht für Katzen in Zweibrücken rückt näher Katzenhaltern droht bis zu 1000 Euro Bußgeld

Zweibrücken · Der Hauptausschuss hat dem Stadtrat einstimmig eine „Katzenschutzverordnung“ empfohlen. Diese sieht die von Tierschützern geforderte Kastrationspflicht vor. Doch für regelmäßige Kontrollen hat die Stadt kein Personal.

 Auch Hauskatzen sind gerne mal draußen – was aber zum Problem wird, wenn sie sich dabei unkontrolliert vermehren.

Auch Hauskatzen sind gerne mal draußen – was aber zum Problem wird, wenn sie sich dabei unkontrolliert vermehren.

Foto: picture alliance / dpa/Julian Stratenschulte

Wird die Zweibrücker Katzenschutzverordnung ein Papiertiger? So lässt sich die Befürchtung einiger Redner in der Hauptausschuss-Debatte am Mittwochabend zusammenfassen. Zwar hatte die Stadtverwaltung (wie im Februar vom Stadtrat gefordert), einen Entwurf für die „Rechtsverordnung der Stadt Zweibrücken zum Schutz freilaufender Katzen vorgelegt. Und darin gab es auch keinen einzigen Punkt, der inhaltlich auf Kritik stieß.

Aber: Kern der neuen Verordnung ist die Pflicht für Halter, ab fünf Monate alte Katzen von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern sie fortpflanzungsfähig sind und die Wohnung manchmal verlassen dürfen (Ausnahmen sind nur auf Antrag für Züchter möglich). Werden freilaufende Katzen von Ordnungsamts- oder Tierheim-Mitarbeiten erwischt, darf die Stadt sie auch kastrieren lassen, wenn der Halter nicht innerhalb von 72 Stunden zu ermitteln ist. Neben der Kostenrechnung drohen Haltern dann laut der Verordnung „Geldbußen bis zu 1000 Euro.“ Doch das könnte in den meisten Fällen nur eine Drohung auf dem Papier bleiben. Patrick Lang (FWG) fragte mit spöttischem Unterton: „Wie läuft das in der Praxis ab? Wie werden die Katzen angehalten und kontrolliert? Ähnliche Fragen stellte FDP-Fraktionschefin Ingrid Kaiser. Die stellvertretende Rechtsamtsleiterin Carolin Ahring erinnerte zunächst daran, dass schon in der Februar-Ratssitzung klar gewesen sei, dass keine Katzen-Kontroll-Streifen möglich sind, sondern es vor allem um aufgefundene Tiere geht. Und: „Wir hoffen auf die Rechtstreue des Bürgers.“ „Das Ordnungsamt kann nicht alle vorbeilaufenden Katzen kontrollieren“, ergänzte Bürgermeister Christian Gauf (CDU).

Lang hakte nach: „Wenn die Katzenhalter jetzt schon wissen, dass nicht kontrolliert wird, werden viele die Kastration nicht machen.“ Ordnungsdezernentin Christina Rauch (CDU) deutete an, in Einzelfällen könne es schon mal Kontrollen geben: „Aufgrund der Personallage ist es schwierig, das zu kontrollieren. Aber wir tun unser Möglichstes.“ Gauf ergänzte als Finanzdezernent: „Wir können nicht zehn neue Stellen im Vollzugsdienst schaffen, um Katzen zu kontrollieren.“

AfD-Fraktionschef Harald Benoit empfahl, auf die Bußgeld-Drohung auch öffentlich deutlich hinzuweisen, wenn die Verordnung in Kraft tritt. Voraussetzung dafür ist noch die Zustimmung des Stadtrats – die nach der einstimmigen Empfehlung des Hauptausschusses aber wohl nur noch Formsache ist.

Ahring betonte, Sinn der Verordnung sei „auch aufzuklären, dass die Kastration im Sinne der Katzen und Halter ist“. Rauch erläuterte zu der Kastrations-Pflicht für männliche wie weibliche Katzen: „Es geht nicht darum, den Katzen Leid zuzufügen.“ Im Gegenteil: „Das ist eine Tierschutzmaßnahme!“

Dazu steht in dem Verordnungsentwurf: „Zweck der Verordnung ist es, die unkontrollierte Erhöhung der Anzahl freilebender Katzten zu verhindern, um Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, die durch eine erhöhte Katzenpopulation verursacht werden.“ Auch der Tierschutzverein Zweibrücken hatte sich deshalb im Februar deutlich hinter den Antrag der SPD-Fraktion auf eine Kastrationspflicht gestellt und von sicherlich hunderten herumstreunenden Katzen in Zweibrücken gesprochen (wir berichteten).

Die Stadtverwaltung erläutert in ihrer schriftlichen Verordnungs-Begründung: „Freilebende Katzen sind keine Wildtiere, sondern domestizierte Haustiere, die auf menschliche Fürsorge und Pflege angewiesen sind. Entgegen der häufig vorliegenden Fehlvorstellung, dass diese Tiere sich selbst tut versorgen können und ein Leben in Freiheit genießen, leiden herrenlose Katzen vielfach unter Mangelernährung, Erkrankungen, Verletzungen und schlechten Witterungsbedingungen.“ Zudem verringerten kastrierte Hauskatzen, die Auslauf genießen, „den Bewegungsradius um ihr Zuhause, was die Wahrscheinlichkeit z. B. im Straßenverkehr zu verunglücken deutlich senken kann“. Weiter heißt es: „Kastrierte Katzen verhalten sich genauso lebensfroh und munter wie unkastrierte“, negative gesundheitliche Konsequenzen seien nicht zu erwarten.

Auch Kaiser unterstützte deshalb die Verordnung trotz der Kontroll-Probleme ausdrücklich: „Ich sehe das als Aufruf an die Katzenhalter, für das Tierwohl das Beste zu tun.“ Das sah auch Kurt Dettweiler so: „Es geht nicht gegen die Katzen, sondern um den Tierschutz.“ Der FWG-Fraktionsvorsitzende empfahl dem Ordnungsamt aber: „Wir sollten das bitte nur sporadisch kontrollieren – denn wir haben wirklich andere Probleme.“

Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Theresa Wendel wies darauf hin, dass es neben dem Tierschutz noch ein weiteres Argument für die Kastrations-Pflicht gibt: Derzeit landeten viele wild lebende Katzen im vom Tierschutzverein für die Stadt betriebenen Tierheim, „das dann die ganzen Kosten für die Kastration tragen muss – deshalb wollten wir die Verordnung ja auch“.

Dettweiler riet angesichts des städtischen Schuldenbergs: „Wir sollten freilaufende Katzen nur kastrieren lassen, wenn der Besitzer bekannt ist – sonst wird das für Stadt und Tierheim zu teuer!“

Und was kostet eine Kastration? Katzenhalter müssten beim Tierarzt mit 80 bis 120 Euro rechnen, antwortete Ahring auf diese Frage von Lang.

Mikrochip-Implantierung Pflicht: Die Katzenschutzverordnung enthält außerdem die Pflicht, dass Katzenhalter ihre Tiere (sofern sie nicht ausschließlich im Haus leben) registrieren lassen und beim Tierarzt einen Mikrochip implantieren lassen müssen, damit sie eindeutig identifizierbar sind.

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