Juz will Höchstgrenze für Veranstaltungen kippen

Zweibrücken. Nachdem die Discothek Y wohl für immer ihre Pforten geschlossen hat, wird es für Jugendliche in Zweibrücken immer schwerer etwas zu finden, wohin sie abends weggehen können. Auf heftige Kritik stößt deshalb die Regelung, nach der vom Förderverein des Jugendzentrums (Juz) nur zwölf Veranstaltungen im Jahr durchgeführt werden dürfen

Zweibrücken. Nachdem die Discothek Y wohl für immer ihre Pforten geschlossen hat, wird es für Jugendliche in Zweibrücken immer schwerer etwas zu finden, wohin sie abends weggehen können. Auf heftige Kritik stößt deshalb die Regelung, nach der vom Förderverein des Jugendzentrums (Juz) nur zwölf Veranstaltungen im Jahr durchgeführt werden dürfen. "Dabei ist es ganz egal, was wir machen - ob ein Konzert oder einen Disco-Abend", erklärt dessen Vorsitzender Christopher Reiser in einem Gespräch mit dem Pfälzischen Merkur. Dazu komme noch, dass zwischen den Veranstaltungen mindestens eine Pause von vier Wochen einzuhalten sei. "Wenn man die Wochen im Sommer abzieht, in denen die Jugendlichen wohl eher nicht in den Keller kommen werden, dann können wir die Anzahl gar nicht ausschöpfen", argumentiert Reiser.Die Regelung sei 1996 mit dem damaligen Oberbürgermeister Hans Otto Streuber getroffen worden, nachdem es zuvor wegen des Juz einigen Ärger gegeben hätte. Der Vertrag sei aber inzwischen völlig überholt. So ist darin beispielsweise noch die Öffnung der Einrichtung an Samstagen vorgesehen.

Das Ordnungsamt habe sich bisher "stur" an die Vorgaben gehalten. Begründet worden sei dies mit Beschwerden von Anwohnern. "Dabei ist der Keller völlig schalldicht und die Veranstaltungen sind spätestens um ein Uhr beendet", zeigt der Vorsitzende wenig Verständnis für die Haltung der Stadtverwaltung. Es könnte sich deshalb höchstens um lärmende Gäste auf dem Heimweg gehandelt haben. Diese seien in der Stadt aber immer wieder anzutreffen, da auch das Verlassen so mancher Kneipe nicht geräuschlos über die Bühne gehe.

Der Förderverein sei bereit, für die Jugendlichen in Zweibrücken im Juz eine Disco zu etablieren. Dazu sollte aber die Vereinbarung mit der Stadt grundlegend überarbeitet werden. "Ich habe schon mehrmals das Gespräch mit dem Oberbürgermeister gesucht, der mich aber bis heute nicht eingeladen hat", moniert Reiser. Auch der zuständige Dezernent Rolf Franzen sei noch nie zu einer Veranstaltung des Juz-Fördervereins erschienen. Da es keine gesetzliche Regelung oder einen Stadtratsbeschluss gebe, liege das Ganze im Ermessen des Stadtvorstandes und des Ordnungsamtes. Damit eine Discothek eine Chance hat, müsste diese regelmäßig geöffnet sein. Das bedeutet, dass zumindest freitags und samstags die Möglichkeit für einen Discobesuch gegeben sein sollte. Dann dürfe aber nicht bereits um ein Uhr Schluss sein, da viele Gäste erst nach 22 Uhr kommen würden. "Jeder private Betreiber kann länger öffnen", fordert der Vereinschef eine Gleichbehandlung ein.

Der Leiter des Zweibrücker Ordnungsamtes, Willi Holderbaum, will die Situation im Juz prüfen. "Wir werden das Gespräch mit den Betroffenen suchen und eine Lösung finden", versicherte er auf Anfrage des Merkur. Dabei sollten aber auch die Anwohner mit ins Boot genommen werden. "Wir werden das Gespräch mit den Betroffenen suchen und eine Lösung finden."

Ordnungsamtsleiter Willi Holderbaum

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