Streit um Frage von Mischgebiet Junkersstraße: Bürger siegt gegen Rathaus

Zweibrücken · Nach Niederlage vor Stadtrechtsausschuss nun Erfolg vor Verwaltungsgericht. Bauvoranfrage zulässig.

 Die Junkersstraße in Ernstweiler. Dort gibt es kaum Gewerbe, obwohl die Straße laut Bebauungsplan von 1993 als „Mischgebiet“ deklariert ist.

Die Junkersstraße in Ernstweiler. Dort gibt es kaum Gewerbe, obwohl die Straße laut Bebauungsplan von 1993 als „Mischgebiet“ deklariert ist.

Foto: Mathias Schneck

Er hat vor Gericht gesiegt – und nun darf er bauen. Mit seiner Klage gegen die Stadt Zweibrücken, die ihm dieses Vorhaben versagen wollte, war der Zweibrücker vor das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße gezogen. Und hat Recht zugesprochen bekommen. Wie das Gericht auf Merkur-Anfrage erklärte, wurde das Urteil bereits am vergangenen Montag, 8. Mai gesprochen.

Helga Klingenmeier, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und dessen Pressesprecherin, sagte, die Kammer, vor der der Fall verhandelt worden war, habe grünes Licht gegeben: Der Kläger darf bauen.

Gegenstand des Prozesses sei die Frage gewesen, ob die Ablehnung des Bauvorbescheides durch den Stadtrechtsausschuss rechtens war. Wie ausführlich berichtet, hatte die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr den Bauwunsch des Klägers für sein Grundstück in der Junkersstraße abschlägig beschieden. Die Stadt hatte sich auf einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1993 berufen. Dieser sieht für die Junkersstraße eine Mischgebietsnutzung vor. Heißt: Die Stadt möchte hier sowohl gewerbliche wie auch private Nutzung sehen. Dies sei mit dem Gedanken geschehen, die Stadt entsprechend entwickeln zu können. Problem: Es gebe bereits in der Junkersstraße zum großen Teil private Nutzung. Werde hier nicht der Riegel vorgeschoben, drohe das Mischgebiet zu „kippen“.

Gegen diesen Bescheid hatte der Mann Widerspruch eingelegt; im August 2021 wurde der Fall dann vor dem Stadtrechtsausschuss verhandelt. Dort hatte er argumentiert, das Mischgebiet in der Junkersstraße sei längst gekippt – lediglich vier von 31 Grundstücken dort würden gewerblich oder teilgewerblich genutzt – das entspreche einem Anteil von gerade einmal 12,9 Prozent. Sein Vorhaben (ein Wohnhaus für Sohn, die Schwiegertochter und den Enkel, die nach Zweibrücken ziehen wollten), sei gebietsverträglich. Der Stadtrechtsausschuss war dabei geblieben: Das Vorhaben sei nicht zulässig. Dagegen klagte der Bürger. Und bekam nun recht.

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