Jobcenter verhängte 2014 pro Monat 44 Sanktionen

Zweibrücken · Insgesamt 529 Sanktionen hat das Jobcenter im vergangenen Jahr in Zweibrücken gegenüber Arbeitslosengeld-2-Empfängern verhängt, also etwa 44 pro Monat. Das geht aus einer Antwort der Stadt auf eine Anfrage der Linken-Stadtratsfraktion hervor.

Demnach betrug die Jahressumme der Leistungskürzung durch Sanktionen 96 965 Euro, wobei die durchschnittliche Höhe der Kürzungen bei gut 98 Euro lag.

Linken-Fraktionschef Matthias Nunold ist nicht gerade zufrieden mit dieser Antwort. "Sie hätte ein wenig ausführlicher sein können!" Vor allem hätte ihn die Art der Sanktionen interessiert. Auf Merkur-Nachfrage gab Jobcenter-Leiterin Edith Schaeffer-Klopf nähere Auskunft: Die meisten Sanktionen habe man für Meldeversäumnisse verhängt. Wenn Arbeitslosengeld-2-Empfänger ohne wichtigen Grund einen Gesprächstermin versäumen, werde die Regelleistung um zehn Prozent gekürzt, erläutert Schaeffer-Klopf.

"Etwas anderes ist die Leistungskürzung wegen eines Pflichtversäumnis bei der Eingliederungsvereinbarung", so die Jobcenter-Chefin weiter. Wenn jemand zum Beispiel nicht die geforderte Zahl von Bewerbungen geschrieben habe, werde die Leistung um 30 Prozent gekürzt. Das gelte auch, wenn Bildungsangebote oder Vorstellungsgespräche geschwänzt werden. Bei mehreren Vergehen könnte auch die gesamte Leistung gestrichen werden. "Das kommt aber sehr selten vor." Werde eine 30-Prozent-Kürzung verhängt, bestehe grundsätzlich Anspruch auf den Erhalt von Essensgutscheinen.

Die Zahl der Sanktionen bewege sich in den vergangenen Jahren "etwa auf einem Level". Im Landesvergleich liege Zweibrücken "im Mittelfeld". Die 529 Sanktionen seien übrigens an weniger Personen verhängt worden: Einzelne Empfänger wurden gleich mehrfach belangt.

Einen Ermessungsspielplan habe das Jobcenter nicht und könne somit auch kein "Auge zudrücken", betont Schaeffer-Klopf. Das Gesetz schreibe ganz klar vor, wann sanktioniert werden muss.

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