Hauptausschuss des Stadtrats Ist das Zweibrücker AOK-Kundencenter noch zu retten?

Zweibrücken · Hauptausschuss einstimmig für Resolution. Moulin (SPD) schlägt vor, dass die städtische Wirtschaftsförderung der Krankenkasse helfen könnte.

 Die AOK hat angekündigt, Ende Dezember ihr Kundencenter in Zweibrücken zu schließen.

Die AOK hat angekündigt, Ende Dezember ihr Kundencenter in Zweibrücken zu schließen.

Foto: Lutz Fröhlich

Kampflos will das Zweibrücker Rathaus die geplante Schließung des AOK-Kundencenters in der Von-Rosen-Straße nicht hinnehmen. „Wir müssen Flagge zeigen und deutlich machen, dass wir uns nicht alles bieten lassen“, forderte FDP-Fraktionschefin Ingrid Kaiser gestern Abend im Hauptausschuss im Ratsaal. Einstimmig fasste der Ausschuss den Beschluss, der Krankenkasse eine von der SPD verfasste fraktionsübergreifende Reslution zu schicken. Darin wird gefordert, von der geplanten Schließung abzusehen. Denn diese beträfe insbesondere ältere oder kranke Menschen, die nicht in der Lage sind, Servicecenter in Nachbarstädten aufzusuchen. Die AOK führt für die Schließung geändertes Kundenverhalten und Kostengründe an. „Druck ausüben – aber gleichzeitig gesprächsbereit bleiben und der AOK wenn möglich Hilfe im Rahmen der Wirtschaftsförderung gewähren“, forderte SPD-Fraktionschef Stéphane Moulin. Er ergänzte: „Auch die Stadtspitze soll sich an weiteren Gesprächen beteiligen.“ Gertrud Schiller (CDU) sagte, es sei wichtig, im Gespräch zu bleiben. Die AOK habe dazu Bereitschaft signalisiert. Die endgültige Entscheidung über die Resolution trifft erst der Stadtrat am 21. März.

Einstimmig fiel auch der Beschluss aus, die Vergnügungssteuer in der Rosenstadt zu erhöhen. Die beträgt bislang zwölf Prozent. „Damit bewegen wir uns am unteren Rand“, sagte Bürgermeister und Sitzungsleiter Christian Gauf (CDU). Die Steuer soll künftig mit fünf Prozent auf den Spieleinsatz der Spielenden und nicht mehr nach dem Einspielergebnis der Betreiber erhoben werden. Die Satzungsänderung käme umgerechnet einer Erhöhung der Vergnügungssteuer auf rund 18 Prozent gleich. Auch in diesem Fall obliegt aber die finale Entscheidung dem Stadtrat.

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