Investitionsstopp im Landgestüt

Zweibrücken/Mainz · War die Übertragung des Landgestüts auf die Stadt 2007 rechtswidrig und muss deshalb rückgängig gemacht werden? Das vermutet der Landesrechnungshof. Die Stadt sieht komplizierte juristische Fragen – und hat ihre Stellungnahme zu den Vorwürfen, die bis Ende März erbeten war, deshalb immer noch nicht vorgelegt. Das Land zeigt dafür Verständnis.

 Ob das Gestüt die juristische Hürde auch so gut bewältigt wie dieser Hengst? Foto: cvw/pma

Ob das Gestüt die juristische Hürde auch so gut bewältigt wie dieser Hengst? Foto: cvw/pma

Foto: cvw/pma

Die Stadt Zweibrücken hat eine vom Landesrechnungshof gesetzte Frist verstreichen lassen, schriftlich Stellung zur Kritik an der Landgestüts-Konstruktion zu nehmen. Die Rechnungshof-Kontrolleure hatten in ihrem Kommunalbericht 2014 gerügt, dass die Gründung der Gestüts-Stiftung 2007 wohl rechtswidrig und folglich nichtig war. Denn es seien nur 350 000 Euro städtische Gelder ins Stiftungskapital geflossen und nicht wie vorgeschrieben auch Mittel Dritter. Muss die Stiftung - und damit die Übertragung des Gestüts vom Land Rheinland-Pfalz auf die Stadt Zweibrücken - nun rückgängig gemacht werden? Droht dem 259 Jahre alten Gestüt womöglich ganz das Aus? Diese wichtigen Fragen lassen sich derzeit noch nicht einmal ansatzweise beantworten. Der Landesrechnungshof hatte die Stadt mit Schreiben vom 13. Februar aufgefordert, bis zum 31. März (zwei Monate vor den Kommunalwahlen) ihre schriftliche Stellungnahme zu dem Prüfbericht abzugeben. Diese Stellungnahme ist bei der zuständigen Kommunalaufsicht (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier) bislang nicht eingegangen, teilt der Mainzer Innenministeriums-Sprecher Christoph Gehring auf Merkur-Anfrage mit. Gehring: "Die ADD wird nachvollziehbarerweise die Argumente der Stadt Zweibrücken abwarten, bevor die weitere Vorgehensweise festgelegt wird." Erst dann könne die ADD die kommunalrechtlichen Fragen klären. Bei der Stiftungsgründung 2007 sei das Stiftungsreferat im Ministerium "in erster Linie beratend" tätig gewesen, schreibt Gehring, die zuständige ADD habe damals nach einer Prüfung der Stiftungskonstruktion "keine kommunalaufsichtsbehördlichen Einwände erhoben".

"Man muss auch mit dem Land reden, das ja an der Konstruktion beteiligt war", nennt Stadtsprecher Heinz Braun einen Grund dafür, warum die Stellungnahme Zweibrückens noch nicht vorliegt. Man habe das Ministerium mit der Bitte um einen Termin angeschrieben, ein Termin liege noch nicht vor. Hinzu komme, dass es sich um ein rechtlich sehr schwieriges Thema handele. Braun nennt ein Beispiel: "Der Rechnungshof beruft sich mit seiner Einschätzung der Rechtswidrigkeit auf ein Urteil von 2012, unsere Stiftungsgründung war aber schon 2007. Wenn sich Juristen damit beschäftigen, kann diese Sache nicht so schnell über die Bühne gehen." Noch mehr als für die Stellungnahme gelte dies für den Fall, wenn die Stiftungsgründung tatsächlich rückgängig gemacht werden müsste: "Dann sind Fragen zu klären wie: Was passiert mit den Investitionen , was mit dem Gelände und dem Inventar? Können Regelungen in der Satzung greifen, wenn die Stiftung an sich rechtswidrig war? Ist in diesem Fall das Gestüt eigentlich immer noch in Landesbesitz?" Auch mit den ebenfalls am Gestüt beteiligten Züchtern könne man sinnvollerweise erst über ein möglicherweise stärkeres Engagement reden, "wenn wir mit dem Land die grobe Richtung auf die Reihe gekriegt haben".

Angesichts so vieler Unwägbarkeiten könne er sich zu möglichen Problemlösungswegen nicht äußern, so der Stadtsprecher. Auch mit den ebenfalls am Gestüt beteiligten Züchtern sei es erst sinnvoll, über eine mögliche Neukonstruktion zu verhandeln, wenn die Stadt mit dem Land geredet habe. Ist denn zumindest der politische Wille der Stadtspitze klar, das Gestüt zu erhalten? Auch darauf wäre eine Antwort wenig seriös, so Braun, denn: "Im Moment ist alles in der Schwebe. Wir müssen erstmal die Situation abklären."

Werden aufgrund dieser Unklarheit Investitionen ins Landgestüt auf Eis gelegt? Braun: "Im Moment werden keine Maßnahmen im Gestüt gemacht - es sei denn, es ist notwendig, um die Substanz zu erhalten." So werde beispielsweise "die Sanierung der kleinen Reithalle zurückgestellt".

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