Anzeige Schaufenster Datenschutz und IT-Sicherheit sind ein Muss für jedes Unternehmen
Das Institut für Technik- und Wirtschaftsentwicklung (ITeWi) bietet professionelle Dienstleistungen rund ums Thema Datenschutz an. Die Mitarbeiter wissen über IT-Sicherheit Bescheid und haben den nötigen juristischen Hintergrund.
Seit dem 25. Mai 2018 ist sie in Kraft: die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch die wenigsten Geschäftsleute wissen, was damit auf sie zugekommen ist. „Ich höre immer wieder „Datenschutz – das brauche ich nicht“, sagt Matthias Bacher, Geschäftsführer von ITeWi. „Gerade Ärzte und Steuerberater denken, sie sind mit der Schweigepflicht genügend abgesichert. Datenschutz und Schweigepflicht sind aber zwei völlig verschiedene Dinge.“ Hier können Matthias Bacher, Udo Martin und Christian Bröttner mit fachkundigem Rat helfen. Seit einem Jahr bietet das Zweibrücker Unternehmen ITeWi verschiedene Dienstleistungen rund ums Thema Datenschutz an. Die DSGVO verlangt eine umfangreiche Dokumentation für jeden, der mit Personendaten umgeht. Viele fragen sich deshalb: Was ist für mein Unternehmen wichtig? Diese Frage können die Fachleute von ITeWi in einem persönlichen Gespräch beantworten.
Das Unternehmen bietet zudem die KÜS-zertifizierte Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten an. Denn was viele nicht wissen: Jede Firma, bei der mehr als neun Personen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, benötigt einen solchen Datenschutzbeauftragten. Natürlich können Firmen und Selbstständige diese Aufgabe auch den kompetenten Mitarbeitern von ITeWi übertragen.
Auch beim Thema Datensicherung, die nun für alle Unternehmen verpflichtend ist, herrscht vielerorts Unkenntnis. „Es ist nicht mehr möglich, den Computer mit allen Personendaten öffentlich zugänglich aufzustellen, zum Beispiel im Empfangsraum einer Arztpraxis oder Rechtsanwaltskanzlei. Der Rechner benötigt einen eigenen Raum“, erklärt Matthias Bacher.
Viele Unternehmen dächten, sie benötigten keinen Datenschutzbeauftragten, so Bacher. Doch sie irrten sich und das könne teuer werden. „Das Strafmaß bei Datenschutzvergehen liegt bei 50 000 Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes“, bemerkt der Fachmann, „und Anzeigen gegen Datenschutzvergehen nimmt die Landesdatenschutzbehörde auch anonym an.“ Er ist sich sicher, dass die Behörde in Zukunft stärker kontrollieren wird.
Inzwischen gibt es erste Datenschutzurteile. Davon betroffen sind zum Beispiel Firmen, deren Daten Hackern zum Opfer fielen. Zu dem finanziellen Schaden durch den Einbruch in die IT-Infrastruktur kommen nun auch Strafzahlungen wegen Verstoßes gegen die DSGVO dazu. Der Internet-Auftritt der eigenen Firma ist ein weiteres Feld, auf dem viel Unkenntnis herrscht. Die Themen korrektes Impressum, Facebook-Buttons und Analyse-Tools haben es in sich. Das Unternehmen ITeWi kann seinen Kunden hier hilfreich zur Seite stehen.
ITeWi arbeitet inzwischen überregional und die Kunden kommen aus allen Branchen. „Wir kommen von der technischen Seite her, wir wissen über IT-Sicherheit Bescheid und haben den nötigen juristischen Hintergrund. Deshalb ist es uns im Prinzip egal, welcher Branche der Kunde angehört. Wir erarbeiten mit ihm individuelle Lösungen oder schulen die Mitarbeiter.“ sli