In Schülergruppe gefahren: 19-Jähriger muss Geldstrafe zahlen

Zweibrücken. Im Fall des 19-jährigen BMW-Fahrers, der am 24. November mittags einen Unfall vor der Berufsschule verursacht und dabei mehrere Personen verletzt hatte (wir berichteten), liegt jetzt ein rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Zweibrücken vor. Das teilte das Amtsgericht gestern mit

Zweibrücken. Im Fall des 19-jährigen BMW-Fahrers, der am 24. November mittags einen Unfall vor der Berufsschule verursacht und dabei mehrere Personen verletzt hatte (wir berichteten), liegt jetzt ein rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Zweibrücken vor. Das teilte das Amtsgericht gestern mit.Der Fahrer des 3er-BMW mit Pirmasenser Kennzeichen war von der Fahrbahn abgekommen und in eine Gruppe von Schülern, die an der Bushaltestelle warteten, gefahren. Im Verfahren machte der Fahrer einen technischen Defekt verantwortlich, während Zeugen seine aggressive Fahrweise als Ursache angegeben hatten.

Der vom Amtsgericht beauftragte Gutachter hat laut Amtsgericht Teile des roten BMW ausgebaut und untersucht. Es hätten sich keinerlei Anhaltspunkte für einen technischen Defekt ergeben. Es stand fest, dass das Verhalten des jungen Mannes, der ein waghalsiges Fahrmanöver vorführen wollte, Ursache war.

Der Heranwachsende hat sich einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung sowie einer fahrlässigen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig gemacht. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro zahlen. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen.

Neben der Geldstrafe hat er auch die Verfahrenskosten nebst den "nicht unerheblichen Gutachterkosten", so das Amtsgericht Zweibrücken, zu tragen. red

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