Baulücken-Kataster In der Stadt gibt es 480 Baulücken

Zweibrücken · Rathaus stellte gestern offiziell das neue „Geoportal“ vor, das Bauwilligen anschauliche Informationen liefern soll.

 Die Stadt hat ein Baulückenkataster erstellt. Zu finden ist es auf der Internetseite Zweibrückens. Nutzer können sich dort auch die Umgebung des jeweiligen Grundstücks einspielen und schauen, wie das später einmal aussehen könnte. Beim Schlossplatz allerdings (Bild), kann nicht mehr gebaut werden.

Die Stadt hat ein Baulückenkataster erstellt. Zu finden ist es auf der Internetseite Zweibrückens. Nutzer können sich dort auch die Umgebung des jeweiligen Grundstücks einspielen und schauen, wie das später einmal aussehen könnte. Beim Schlossplatz allerdings (Bild), kann nicht mehr gebaut werden.

Foto: nos

 Beim Suchen eines geeigneten Platzes zum Bauen können Interessierte jetzt auf eine  neue Hilfe zugreifen: das „Geoportal“. Nach einer mehrjährigen Vorbereitungszeit konnte das Baulückenkataster auf der Internetseite  der Stadt Zweibrücken nun freigeschaltet werden. Bei einem Pressegespräch stellte Stadtsprecher Heinz Braun zusammen mit dem verantwortlichen Leiter des Stadtplanungsamtes, Harald Ehrmann, und der Stadtplanerin Martina Bieg gestern  das neue Portal vor. Zuvor war bereits im Bauausschuss über das Geoportal informiert worden (wir berichteten ausführlich).

480 Baulücken gibt es aktuell in der Stadt und den Vororten. Niederauerbach bleibt dabei ausgenommen, denn dort ist alles „dicht“,  hier sind im Wohnbereich keine sogenannten Baulücken, also baureife Grundstücke, für die, ohne langes Warten, ein Bauantrag gestellt werden kann.

Wer einen freien Bauplatz sucht, hat es künftig dank des neuen Angebots leichter. Man muss sich nur an den Rechner setzen und die Internetseite der Stadt Zweibrücken aufrufen. Über den Reiter „Rathaus“ (auf der Startseite oben links) und die Rubrik „Ämter“ gelangt der Nutzer auf die Seite des Stadtbauamts. Dort muss dann nur noch auf die Rubrik „Baulückenkataster“ geklickt werden. Dann geht das „Geoportal“ auf. Martina Bieg erklärte: „Mit dem ,Geoportal’ kann der interessierte Bauplatzsucher schon jetzt eine Menge Informationen bekommen und natürlich wird das Baulückenkataster auch künftig gepflegt. Etwa dann, wenn eines dieser 480 Grundstücke bebaut wird oder aber der oder die Eigentümer eines Baulückengrundstücks nicht damit einverstanden sind, dass wird als Stadtplanung solche Informationen veröffentlichen“.

Das Widerspruchsrecht wird jedem Grundstückseigentümer im Baugesetzbuch eingeräumt. Einerseits gilt auch weiterhin die gesetzliche Vorgabe der verstärkten Innenbebauung, statt in den Außenbereichen neue Baugebiete auszuweisen. Andererseits ist das Widerspruchsrecht des Grundstückseigentümers im Paragraph 200 Absatz 3 des Baugesetzbuchs verbrieft. Während der langen Vorbereitung des Baulückenkatasters, die Anfänge stammen aus dem Jahr 2010, haben sich inzwischen  zwölf Grundstückseigentümer gemeldet und der Veröffentlichung widersprochen. Fristen zur Widerspruchserhebung gibt es nicht. Das Stadtbauamt hat sogar die Erhebung mit einem entsprechenden Formular vereinfacht. Stadtplaner Harald Ehrmann: „Wir sammeln eingehende Widersprüche und werden dann das fragliche Baulückengrundstück herausnehmen. Das kann vielleicht mal vier Wochen dauern, aber länger gewiss nicht“.

Jedes Grundstück, das eine Baulücke darstellt, ist im Plan als blauschraffierte Fläche erkenntlich. Flurstücksnummer, Grundstückslage, Größe und die Darstellung im Flächennutzungsplan kann der Interessierte sofort auf seinem Bildschirm sehen. Mit einigen weiteren Klicks sind ergänzende Informationen abrufbar. Etwa die, wonach für das Grundstück die festgesetzten Normen eines Bebauungsplanes gelten. Darüber werden sich insbesondere die Architekten und Ingenieure erfreuen, weil sie sich zunächst einmal zeitlich aufwendige Recherchen beim Bauamt ersparen können. Denn jeder Anwender kann detailliert die baulichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes lesen. Das gilt für alte Bebauungspläne ebenso wie für den neuesten Bebauungsplan im Stadtteil Rimschweiler, der die Bezeichnung Ri017 trägt. Wie wichtig die Pflege des Baulückenkatasters für die Verantwortlichen des Stadtbauamtes ist, wird sich gerade an einem solchen Beispiel zeigen, denn natürlich müssen die bereits erfolgten Grundstücksverkäufe im besagten Neubaugebiet „Neugarten“ zeitnah in das Lückenkataster eingearbeitet werden. Viele Vernetzungen sind jetzt schon bei der neuen Plattform eingearbeitet, andere werden folgen. Selbst Ausdrucke können daheim mit dem PC angefertigt werden, allerdings ohne Maßangaben, dafür sind weiterhin die Katasterämter zuständig und natürlich wird von den Stadtbediensteten nochmals darauf hingewiesen, dass auch bei der Infostelle im Rathaus, gegen eine entsprechende Gebühr, amtliche Grundstückskarten mit Maßangaben zu erhalten sind. Der Weg dorthin ist auch weiterhin notwendig, um die Namen der Eigentümer zu erfahren, die als solche im Grundbuch für das entsprechende Baulückengrundstück eingetragen sind. Wie bisher muss dafür ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, etwa die Absicht, das Gelände für ein Wohnhaus zu erwerben.

Luftbilder, ja sogar 3-D-Ansichten von der vorhandenen Bebauung in der Grundstücksumgebung lassen sich jetzt schon am heimischen Rechner erstellen und Stadtsprecher  Braun merkt stolz an, dass schon jetzt die Luftbilder besser seien als die von Google-Maps – und zudem auch aktueller.

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