Angebot in Praxen bleibt aber bestehen Zweibrücker Impfzentrum impft ab sofort auch 12- bis 17-Jährige

Zweibrücken · Impfung mit Biontech ist mit oder ohne Terminvereinbarung möglich. Die ersten beiden Jugendlichen bekamen schon am Dienstag ihren Pieks.

 Das Zweibrücker Impfzentrum ist direkt am ZOB (Busbahnhof) im ehemaligen City-Outlet.

Das Zweibrücker Impfzentrum ist direkt am ZOB (Busbahnhof) im ehemaligen City-Outlet.

Foto: Lutz Fröhlich

Aufgrund des Beschlusses der deutschen Gesundheitsministerkonferenz vom Montag (wir berichteten) ist es nun auch den Impfzentren möglich, allen Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren ein Impfangebot zu machen. Davon macht auch das Zweibrücker Impfzentrum Gebrauch.

Stadtsprecher Jens John teilte am Dienstagmittag mit: „Ab Mitte dieser Woche wird es für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen möglich sein, sowohl über die Terminregistrierungen, als auch über die freien Impfangebote eine Impfung zu erhalten. Die Impfangebote der niedergelassenen Kinderärzt*innen sowie der Hausärzt*innen bleiben davon selbstverständlich unberührt und bestehen weiter.“ Ins Zweibrücker Impfzentrum kann man diese Woche auch ohne Termin kommen.

Am Abend teilte der Leiter des Zweibrücker Impfzentrums, Matthias Freyler, auf Merkur-Nachfrage mit: Die Minderjährigen-Impfungen beginnen am Mittwoch. Man habe aber auch schon am Dienstag zwei Jugendliche geimpft: „Die sind vorbeigekommen – und wir wollten sie nicht wegschicken, da ja bereits beschlossen ist, dass sie ins Impfzentrum dürfen.“

Grundsätzlich sind für Impfungen 12- bis 17-Jähriger die Impfstoffe der Hersteller Biontech und Moderna zugelassen – das Impfzentrum Zweibrücken nutzt aus logistischen Gründen nur Biontech. Das Intervall zwischen Erst- und Zweitimpfung beträgt mindestens 21 Tage.

„Voraussetzung zur Impfung ist ein zweifelsfreier Nachweis des Alters über ein offizielles Dokument oder eine Gesundheitskarte, sowie ein erfolgtes Individualgespräch mit einem Impfarzt in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten“, erklärt Freyler.

Die von Bund und Ländern bei der Impfung von Erwachsenen zugelassene Möglichkeit der Gruppenaufklärung wurde im Impfzentrum Zweibrücken nie in Anspruch genommen, sondern immer im Sinne der Impflinge auf Individualität gesetzt, erklärt Stadtsprecher John. Deshalb sei in Zweibrücken nun keine Umstellung der Betriebsabläufe notwendig.

„Das Impfzentrum Zweibrücken verfügt glücklicher- und dankenswerterweise über zwei Fachärztinnen für Kinder- und Jugendheilkunde innerhalb des ärztlichen Teams. Es ist leider nicht möglich, deren Anwesenheit immer zu ermöglichen und zu garantieren. Geplant ist jeweils eine unserer Kinderärztinnen mittwochs und donnerstags anwesend.“ Selbstverständlich seien unabhängig davon auch alle anderen Ärzte im Impfzentrum, gleich welcher Fachrichtung in der Lage, über die Impfungen junger Leute aufzuklären – jedoch ist Freyler und der Stadt wichtig (um falsche Erwartungen zu vermeiden), vorab darauf hinzuweisen, dass nicht immer Kinderärzte vor Ort sein können.

Die ebenfalls in der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Auffrischungsimpfungen für besonders gefährdete Personengruppen ab September werden nach aktuellem Planungstand des Landes nicht in Impfzentren, sondern durch Hausärzte sowie mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen angeboten.

Für die beschlossenen „Booster-Impfungen“ mit einem mRNA-Impfstoff bei Personen, die entweder mit zwei Dosen Astra-Zeneca, oder einer Dosis Johnson &Johnson geimpft wurden, plant das Mainzer Gesundheitsministerium laut Stadtsprecher John nach Klärung weiterer rechtlicher Fragen eine gesonderte Information an die Impflinge. Die Durchführung dieser Booster-Impfungen werde höchstwahrscheinlich in den Impfzentren stattfinden. John: „Vor einer sicher zeitnah herbeigeführten, abschließenden Klärung sind keine Booster-Impfungen im Impfzentrum möglich. Wir bitten daher um Geduld.“

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