Immer wieder Ärger um den Schornsteinfeger

Zweibrücken · Seit der Änderung des „Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes“ 2013 hat das Zweibrücker Ordnungsamt Stress mit Bürgern, die den Glücksbringer nicht in ihr Haus lassen wollen. Jetzt landeten wieder zwei solche Fälle vor dem Stadtrechtsausschuss. Das Ordnungsamt erklärt, es habe bereits in rund 80 Fällen „Ersatzvornahmen“ androhen müssen.

Schornsteinfeger gelten als Glücksbringer. Doch es gibt nicht wenige Bürger , die auf ihren Besuch lieber verzichten möchten. Bereits in der Vergangenheit musste sich der Rechtsausschuss der Stadt Zweibrücken mit Streitigkeiten rund um den Besuch von Schornsteinfegern auseinandersetzen (wir berichteten). Nun hatte der Rechtsausschuss erneut zwei Widersprüche in dem Zusammenhang zu behandeln. In beiden Fällen ging es darum, dass Bürger den Schornsteinfeger nicht ins Haus lassen wollten. Nachdem die Stadt vergeblich die Eigentümer darauf aufmerksam gemacht hatte, dass sie verpflichtet seien, ihre "Feuerstätten" überprüfen zu lassen und das nicht fruchtete, rückte das Ordnungsamt bei den Betroffenen an - und zwar nicht nur mit dem Bezirksschornsteinfeger, sondern jeweils auch mit dem Schlüsseldienst, was die Angelegenheit verteuerte.

Dies sei jedoch "für den Bürger die kostengünstigste Maßnahme", stellte Reiner Wildt im Stadtrechtsausschuss klar. Wildt, der im Ordnungsamt für Waffenrecht und Fragen zu Schornsteinfegern verantwortlich zeichnet, erläuterte dies wie folgt: Wenn das Ordnungsamt mit dem Bezirksschornsteinfeger vor Ort feststelle, dass das Haus des Betroffenen verschlossen sei, müsse man den Schornsteinfeger unverrichteter Dinge wieder ziehen lassen - wobei dieser dennoch eine Rechnung stelle - und ihn ein zweites Mal kommen lassen, die Angelegenheit werde für den Hauseigentümer so noch teurer.

Seit der Änderung des "Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes" im vergangenen Jahr habe das Ordnungsamt wiederholt Stress mit Bürgern gehabt, die dem Kaminkehrer den Zutritt verweigerten. "Es gibt Unsicherheiten bezüglich der Pflichten, die ein Hauseigentümer hat", hat Wildt beobachtet. Es gebe keine pauschale Angabe, wie oft der Schornsteinfeger die "Feuerstätten" in einem Haus, also den Kamin und die Heizungsanlage, zu kontrollieren habe. Bei hochmodernen Einrichtungen sei der Besuch alle zwei Jahre ausreichend, je nach Alter und Art der Anlagen seien die Abstände kürzer, zumeist müsse die Kontrolle jährlich erfolgen.

Es gebe vorgeschriebene Rhythmen - der Hauseigentümer könne also nicht, wenn er wisse, dass in diesem Jahr die Prüfung ansteht, diese vornehmen lassen, wann er will, etwa auf den letzten Drücker am Jahresende. Aufgrund der Unsicherheiten mit dem neuen Gesetz habe seine Behörde relativ regen Schriftverkehr mit uneinsichtigen Bürgern, sagte der Ordnungsamts-Mitarbeiter. "Wir haben, seitdem das neue Gesetz in Kraft ist, rund 80 Mal eine Ersatzvornahme androhen müssen", sagte Wildt (siehe Infobox "Hintergrund").

Für die Schornsteinfeger ist der Ärger mit den Kunden keine neue Erfahrung, sagt der Zweibrücker Schornsteinfegermeister Axel Bieler. Zumal sich "im Notfall für die Kunden nichts geändert" habe. Ärger gebe es jetzt in der Regel mit Bürgern, die schon vor der Gesetzesänderung Anfang 2013 Vorbehalte gegen den Besuch des schwarzen Mannes oder Probleme mit dem Begleichen ihrer Rechnungen gehabt hatten. In gewissem Rahmen, außerhalb hoheitlicher Aufgaben, sei man bei diesen Menschen als Schornsteinfeger sogar heute besser dran als früher: "Wenn Kunden ihre Rechnung nicht bezahlt haben, geh ich da halt nicht mehr hin", sagt Bieler. Ihre Forderungen durchzusetzen, ist für die Kaminkehrer sogar schwieriger geworden, sagt er: Denn die Stadt helfe nur noch beim Eintreiben der Gebühren, die für hoheitliche Leistungen erhoben wurden. Was längst nicht mehr alle Tätigkeiten sind, die Schornsteinfeger anbieten.

Der Stadtrechtsausschuss behandelte die Widersprüche der beiden Hauseigentümer hinter verschlossenen Türen. Sie erhalten die Entscheidung demnächst schriftlich.

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HintergrundBevor der Schornsteinfeger in Begleitung eines Schlüsseldienstes und zweier Mitarbeiter der Stadtverwaltung (als Zeugen) vor der Tür steht, muss der Hauseigentümer nach Angaben von Stadt-Sprecher Heinz Braun mehrere mildere Maßnahmen ignoriert haben. Am Anfang steht ein Erinnerungsschreiben. Das ist laut Braun nicht vorgeschrieben - "aber wir tun's". Danach folgt der Zweitbescheid. In dem Schreiben wird der Bürger erneut auf seine Verpflichtungen hingewiesen. Außerdem werden die Ersatzvornahme angedroht und eine Gebühr von 50 Euro in Rechnung gestellt. Zwischen 1. April 2013 und dem Jahresende hat das Zweibrücker Ordnungsamt 28 solcher Zweitbescheide verschickt, seit Anfang 2014 waren es 48. Danach versuchen Mitarbeiter des Ordnungsamtes noch einmal persönlich, den Bürger zum Einlenken zu bewegen. Hilft auch das nicht, macht der Schornsteinfeger mit amtlicher Schützenhilfe seine Arbeit. Dazu kam es 2013 acht Mal, in diesem Jahr bereits sechs Mal. Kostenpunkt dieser Maßnahme für den Hauseigentümer : jeweils 350 bis 450 Euro. jam

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