Prozess vor dem Amtsgericht Illegales Rennen oder Fehler der Polizei?

Zweibrücken · Vor Gericht wurde gegen einen 18-Jährigen verhandelt, der im April durch die Zweibrücker Innenstadt gerast war.

(ral) Um die Frage, ob ein Jugendlicher im April 2019 ein illegales Rennen gefahren ist, ging es am Montag im Amtsgericht Pirmasens. Der 18-Jährige war mit seiner Beifahrerin nachweislich zu schnell durch die Zweibrücker Innenstadt und auf der Landesstraße 471 gefahren. Doch selbst das Gericht kam zum Schluss, dass die Polizeistreife, die die Verfolgung aufgenommen hatte, nicht ideal gehandelt habe. Die Verteidigung sprach sogar von groben Fehlern. Am Ende kam der junge Mann zwar um eine Geldstrafe herum (die Staatsanwaltschaft hatte 600 Euro gefordert plus Fahrverbot), muss aber neun Monate den Führerschein abgeben. Der junge Mann soll laut Staatsanwaltschaft an der Kreuzung Landauer Straße in Zweibrücken auf Höhe des Gefängnisses rasant losgefahren sein. Die sich hinter ihm befindliche Streife nahm daraufhin die Verfolgung auf – zunächst ohne polizeiliche Signale wie Martinshorn oder Blaulicht.

Der Angeklagte sei mit einer Freundin als Insassin daraufhin immer schneller gefahren. „Er fuhr auf der Gegenfahrbahn“, erklärte die 32-jährige Polizeibeamtin, die auf dem Beifahrersitz saß, Richter Thomas Hölper. Ab diesem Zeitpunkt habe man eingegriffen, bestätigte der Polizist, der am Steuer saß. Er sagte weiter aus, die Verfolgung aufgenommen zu haben, zunächst Lichthupe gegeben und dann den Dachsignalgeber mit „Stop – Polizei.“ eingeschaltet zu haben.

Der Angeklagte soll mit einer stark erhöhten Geschwindigkeit durch die Innenstadt gefahren sein. „Ich musste mich auf die Fahrt konzentrieren und konnte die Knöpfe zum Martinshorn nicht bedienen“, sagte der Polizist aus. Die Frage, warum seine Kollegin dies nicht tat, blieb in der Verhandlung unbeantwortet. Erst als der junge Mann mit seinem Opel Adam an der Abbiegung nach Contwig eine rote Ampel überfuhr – auch dies zu schnell – , wurden das Martinshorn und das Blaulicht betätigt. Der Opelfahrer sei daraufhin langsamer geworden, habe das Warnblinklicht betätigt und angehalten. Die beiden Beamten durchsuchten den Wagen und Fahrer sowie Beifahrerin, machten einen Alkohol- und Drogentest: Beides war negativ.

Wie schnell der Opel und letztendlich die Streife unterwegs waren, konnten weder der Angeklagte, seine Beifahrerin noch die Beamten beantworten. Der Polizist erklärte, er habe nicht auf den Tacho geschaut, weil er eventuelle Fußgänger nicht gefährden wollte. Seine Kollegin habe ihm auf der Landesstraße, wo 70 Kilometer erlaubt sind, irgendwann gesagt, dass er 120 Stundenkilometer fahre. Der Angeklagte sagte aus, nicht sonderlich schnell gefahren zu sein.

„Der Audi verhält sich beim Anfahren träge“, erklärte der Polizist, „der junge Fahrer konnte einiges an Strecke gut machen.“ Er habe sich „hintendrangesetzt“ und gerade in der Innenstadt sei die Situation auch für die Beamten gefährlich gewesen. „Ist es der normale Ablauf, dass eine Polizeistreife ihre Sondermöglichkeiten nicht nutzt und Lichthupe gibt?“, fragte der Verteidiger den Zeugen. Der Beamte erklärte, dass es nicht der normale Ablauf sei, er aber aufgrund der Technik gezwungen war, so zu handeln.

Der junge Auszubildende, der sich erst nach der Hälfte der Verhandlung äußerte, erklärte, dass er und seine Freundin nicht gewusst haben, dass es sich um die Polizei handele. „Ich fühlte mich bedrängt“, sagte er. Danach habe er aufs Gas getreten und die rote Ampel überfahren, weil er „einfach aus der Situation raus wollte“. Er beschwerte sich zudem, dass der Polizist bei der Durchsuchung die Gegenstände im Auto herumgeworfen habe und er ihn und seine Begleiterin mitten in der Nacht habe stehen lassen.

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