Hundesteuer nicht bezahlt: Streit vor Rechtsausschuss

Zweibrücken · Mit sehr dünnen Argumenten versuchte ein Lokalpolitiker vor dem Rechtsausschuss zu begründen, warum er für seinen Hund jahrelang keine Steuer entrichtete. Er habe manches falsch verstanden und die Anmeldung verschwitzt, räumte er schließlich ein. Nun muss er 726 Euro an Steuern nachzahlen – plus 55 Euro Gebühr für den Widerspruch, den er doch noch zurückzog.

Unwissenheit schützt vor Steuer nicht. Diese Erfahrung musste jetzt ein Zweibrücker Lokalpolitiker machen. Jahrelang hatte er einen Hund gehalten, ohne dafür Steuer zu zahlen. Als er das Tier vor kurzem schließlich doch anmeldete, wurde er - zu seiner Überraschung - von der Stadtverwaltung dazu aufgefordert, nicht nur die Steuer für das laufende Jahr zu entrichten, sondern für die vergangenen vier Jahre. Ingesamt forderte die Stadt 726 Euro von dem Halter - plus 55 Euro Gebühr. Dagegen legte der Zweibrücker Widerspruch ein, der nun vor dem Rechtsausschuss behandelt wurde.

Der Lokalpolitiker schilderte in der Sitzung, warum er seinen Hund erst, nachdem er ihn bereits einige Jahre hatte, anmeldete. Er habe vor ein paar Monaten die Erklärung der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen, dass das Rathaus eine große Hundezählung durchführt. Diejenigen, die ihren Hund noch vor der Aktion nachträglich anmeldeten, brauchten kein Bußgeld zu zahlen, das normalerweise erhoben wird. Es wurde quasi eine Amnestie geschaffen. Die Betroffenen mussten lediglich ihren Hund für die Dauer der Haltung versteuern (wir berichteten im Februar).

Er habe, nachdem er dies gehört habe, seinen Hund angemeldet - und sei davon ausgegangen, dass er nur die Steuer für das aktuelle Jahr zahlen müsse. Dass die Steuer auch rückwirkend erhoben worden sei, habe ihn verwundert, das sei nicht in Ordnung und so von der Stadt auch nicht dargestellt worden, so der Zweibrücker.

Annegret Bucher, Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses, machte dem Widerspruchsführer klar, dass diese Argumentation etwas dünn sei. Es sei "ganz klar in der Zeitung kommuniziert worden", dass die Halter, die diese Amnestie nutzen würden, kein Bußgeld zahlen müssten für das nachträgliche Anmelden ihres Vierbeiners.

"Aber Sie müssen doch die Steuer für Ihren Hund zahlen!", entgegnete Bucher dem Lokalpolitiker verwundert. Es sei ganz klar festgeschrieben, dass, im Falle eines nachträglicher Anmeldung des Hundes, bis zu vier Jahre lang die Steuer "rückwirkend veranlagt werden kann", betonte die Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses.

Der Widerspruchsführer wand sich, er entgegnete, er habe ursprünglich "ganz verschwitzt", den Hund, der seit 2009 in seinem Haushalt lebe, anzumelden, es wundere ihn, dass die Stadt rückwirkend nun Steuer einkassieren wolle, das sei alles nicht in Ordnung. Doch es half alles nichts: Bucher machte ihm klar, dass Unwissenheit nicht vor Steuer schütze; sie legte dem Lokalpolitiker nahe, seinen Widerspruch zurückzuziehen, bevor noch weitere Gebühren auf ihn zukommen würden. Er habe kaum Aussicht auf Erfolg mit seiner Argumentation. Nach einigem Nachdenken lenkte der Zweibrücker schließlich ein. "Das Geld für die Nachzahlung der Steuer ist ohnehin schon beiseitegelegt", brummte er mürrisch - und zog den Widerspruch dann zurück. Nun muss er 726 Euro an Steuern nachzahlen - plus 55 Euro bereits angefallene Gebühren für seinen Widerspruch.

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