Hoffnungsschimmer für Flughafen?

Zweibrücken · Laut einem Bericht der „Rhein-Zeitung“ gibt es „zwei ernst zu nehmende Kandidaten“ für den Flughafen Zweibrücken. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters bestätigte gestern auf Anfrage des Pfälzischen Merkur : „Es haben sich in der Tat erfreulicherweise bereits potenzielle Interessenten gemeldet.“ Es liefen derzeit Sondierungsgespräche.

Die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter des Zweibrücker Flughafens können zumindest etwas Hoffnung schöpfen: Der zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Jan Markus Plathner aus Frankfurt führt aktuell Sondierungsgespräche mit Interessenten über einen möglichen Verkauf des Airports. "Es haben sich in der Tat erfreulicherweise bereits potenzielle Interessenten gemeldet", sagte ein Mediensprecher des Insolvenzverwalters. Die "Rhein-Zeitung" in Koblenz hatte zuvor berichtet, dass es nach ihren Informationen "zwei ernst zu nehmende Kandidaten" gibt, die Interesse gezeigt hätten, den vom Aus bedrohten Rosenstadt-Airport zu übernehmen. Nach Informationen unserer Zeitung prüft Plathner die finanzielle Solidität der Interessenten. Denkbar wäre nach einer Übernahme als ein erster Schritt die Bildung einer Transfergesellschaft, um die Mitarbeiter dort vorerst weiterzubeschäftigen.

Welche Aufgaben verfolgt der Insolvenzverwalter ? "Wichtig ist es jetzt, sicherzustellen, dass der Flugbetrieb in Zweibrücken weiterläuft", sagte dessen Sprecher. Auch liege das Augenmerk darauf, die Geschäftsbeziehungen mit den Lieferanten weiterzuführen. Der Sprecher betonte: "Seitdem Herr Plathner die Arbeit übernommen hat, konnten am Zweibrücker Flughafen rund 400 Starts und Landungen reibungslos durchgeführt werden."

Werner Boßlet, Geschäftsführer des in der Existenz bedrohten Flughafens, sagte dem Merkur gestern, jeder potenzielle Interessent für die Übernahme sei "natürlich eine Chance", von daher begrüße er die Sonderungsgespräche Plathners mit den möglichen Übernahme-Kandidaten. Übergroße Euphorie wollte der Flughafen-Geschäftsführer vorerst allerdings nicht verbreiten. "Die Frage ist ja auch: Was kann ein privater Investor auf dem Flughafen unternehmen? Was erlaubt die EU?", sagte Boßlet. Nach Informationen unserer Zeitung ist es rechtlich durchaus denkbar, dass ein privater Investor nicht zur Zurückzahlung der als unzulässig eingestuften Beihilfen der öffentlichen Hand in Höhe von bis zu 56 Millionen Euro verpflichtet werden würde. Boßlet sagte, diese Einschätzung habe er auch schon vernommen. Die Frage sei naturgegeben von wesentlicher Bedeutung. Deshalb mahnt der Geschäftsführer, "schnellstmöglich zu klären", ob der private Investor die Rückzahlung ganz oder zumindest teilweise leisten müsste oder nicht. Die von der Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter des Zweibrücker Flughafens - 67 Personen sind dort festangestellt und 52 teilzeitbeschäftigt - haben inzwischen Insolvenzgeld für den Juli erhalten. Das sagte gestern der Mediensprecher des zum vorläufigen Insolvenzverwalters bestellten Jan Markus Plathner gestern dem Merkur . Zuständig für die Zahlung des Insolvenzgeldes, das früher "Konkurs ausfallgeld" genannt wurde, ist die Bundesagentur für Arbeit . Das Insolvenzgeld wird durch eine Umlage, die die Berufsgenossenschaften von den Arbeitgebern erhebt, vorfinanziert. "Das Insolvenzgeld, das die Mitarbeiter erhalten, entspricht der Höhe ihres Nettogehaltes", sagte der Mediensprecher. Neben den 119 unmittelbar am Rosenstadt-Airport Beschäftigten arbeiten nach Mitteilung des Landes weitere 241 Personen auf dem Areal in Geschäftsfeldern, die mit dem Flugbetrieb zu tun haben; auch diese sind von einer möglichen Insolvenz betroffen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort