Historisches Pflaster darf weg

Zweibrücken · Rund 100 Jahre alt sind die Pflastersteine, die bei der Neugestaltung der Maxstraße durch Asphalt ersetzt werden. Die Generaldirektion Kulturelles Erbe hat keine Einwände – denn unter Denkmalschutz stünden nur die Gebäude, und das historische Bild des Straßenbelags sei schon lange gestört gewesen.

 In der winterlichen ersten Januarhälfte wurde das historische Kopfsteinpflaster in der Maxstraße im Zuge der Sanierungsarbeiten entfernt. Foto: Meike Weinmann

In der winterlichen ersten Januarhälfte wurde das historische Kopfsteinpflaster in der Maxstraße im Zuge der Sanierungsarbeiten entfernt. Foto: Meike Weinmann

Foto: Meike Weinmann

Werner Euskirchen ist entsetzt darüber, dass beim Sanieren der Maxstraße das historische Straßenpflaster entfernt worden ist. "Als geschichtsinteressierter Bürger muss ich mit ansehen, wie in der Maxstraße, einem sensiblen denkmalgeschützten Bereich in Zweibrücken , der den Bomben entgangen ist, der dazu passende Pflasterbelag großräumig entfernt wird", scheibt Euskirchen in einem Brief an die für den Denkmalschutz in Rheinland-Pfalz zuständige Generaldirektion Kulturelles Erbe (GdKE).

Der pensionierte Richter, einer breiten Öffentlichkeit bekannt als Pferdekutscher und "Kurier des Herzogs von Zweibrücken ", erinnert daran, dass der Bereich Maxstraße denkmalgeschützt sei, und bittet die GdKE um "Prüfung und Mitteilung, ob diese Vorgehensweise rechtmäßig ist und die erforderlichen Genehmigungen eingeholt worden sind".

Stadtsprecher Heinz Braun bestätigt auf Merkur-Anfrage, dass die Pflastersteine durch Asphaltbelag ersetzt werden. Das Pflaster sei in der Maxstraße, die auch nach der Sanierung in beiden Richtungen befahrbar bleibt, in nicht mehr akzeptablen Zustand gewesen. Denkmalgeschützt seien nur die Gebäude .

Landeskonservatorin Roswitha Kaiser erklärt auf Anfrage unserer Zeitung an die GdK, dass sie keine Probleme mit der Entscheidung der Stadt hat: "Den Planungen der Neugestaltung wurde mit Schreiben vom 5.10.2015 seitens der Landesdenkmalpflege zugestimmt." Kaiser erläutert, bei der Straßenpflasterung habe es sich um einen "heterogenen Belag, teils als Bogenpflaster, teils als Reihenpflaster aus großformatigen rechteckigen Pflastersteinen" gehandelt.

Schon vor Beginn der jetzigen Sanierungsarbeiten sei "der überplante Bereich bereits durch Asphaltflächen und Betonsteinpflaster der Gehwege gestört" gewesen, so Kaiser weiter. Zeitlich dürfe er etwa um 1890 beziehungsweise 1920 einzustufen sein. Die Straßenoberfläche sei aber im Denkmalsschutz-Erfassungstext "nicht erwähnt und damit kein konstituierender Bestandteil der geschützten Zone".

Wörtlich werde die Denkmalzone Maxstraße so beschrieben: "Teil der Oberen Vorstadt, die ab 1700 vor dem ehem. Obertor errichtet wurde; geschlossen bebauter Straßenabschnitt mit zwei- und dreigeschossigen traufständigen Putzbauten mit gaubenbesetzten Mansarddächern und rückwärtig anschließenden Höfen".

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