Gute Nachrichten für Zweibrücker Traditionsunternehmen Historisch gute Auftragslage bei Pallmann

Zweibrücken · Zum Jahresende nochmal gute Nachrichten vom Maschinenbauer Pallmann: „Wir hatten noch nie in der Firmengeschichten einen derart guten Auftragsbestand wie fürs erste Halbjahr 2018“, sagt Betriebsratschef Klaus Patsch. Frühere Schwächeleien wie etwa durch die Krise in Russland, seien passé.

 Klaus Patsch ist Betriebsratschef bei Pallmann.

Klaus Patsch ist Betriebsratschef bei Pallmann.

Foto: Eric Kolling

Vergangenen Dienstag fand wieder eine Betriebsversammlung bei dem Zweibrücker Traditionsunternehmen statt, das im Laufe des Jahres vom Krefelder Giganten Siempelkamp geschluckt worden war. Bei der Gelegenheit schnitt IG-Metall-Sekretär Ralf Cavelius nach eigenen Angaben ein wichtiges Thema gegenüber Stefan Wissing, dem von Siempelkamp bei der Übernahme eingesetzten Sprecher der Pallmann-Geschäftsführung, an: Ob die zum nächsten Jahr geplante Änderung der Gesellschaftsform der Pallmann Maschinenfabrik GmbH & Co. KG auf eine reine GmbH dazu führen könnte, dass die Tarifverbindung wegfällt. Das sei nicht der Fall, man bleibe Vollmitglied im Verband, habe Wissing öffentlich versichert, so Cavelius. Wissing habe auch von sehr positivem Umsatz berichtet, dennoch bleibe das Betriebsergebnis 2017 negativ, was auch dem Sozialplan geschuldet ist. Die Zahl der Pallmänner verringerte sich dieses Jahr deutlich, am Dienstag war die Rede von 307, im Januar waren es 337. Im Mai hatte es noch Aufregung um eine Zielmarke von 280 und 40 geplanten Kündigungen gegeben.

Am 21. November tagt laut Betriebsratschef Patsch erneut eine paritätische Kommission, die über Einsprüche gegen die Neueingruppierung von Pallmännern entscheidet. 80 hatten provisorisch gegen das seit Januar geltende System geklagt, mit den meisten war eine Einigung erreicht worden. Mit dem neuen System sollte ein größerer Personalabbau verhindert werden. Man habe in der Folge bei einem Positiventscheid der Kommission auch Mitarbeiter hochgestuft. Bei manchen ausstehenden fehle noch eine Beurteilung von Vorgesetzten. Bisher habe keiner versucht, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

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