Hipos haben künftig mehr Befugnisse in der Fußgängerzone

Zweibrücken · Zweirad-Rowdys und rücksichtslos fahrenden Lieferwagen stehen in der Zweibrücker Fußgängerzone künftig schwerere Zeiten bevor: Ab sofort können Hilfspolizisten nach Angaben der Stadtverwaltung Radfahrer beim verbotswidrigen Befahren von Einbahnstraßen kontrollieren und im Bedarfsfall mit Protokollen eindecken sowie alle Fahrzeuge, die durch die Fußgängerzone und durch verkehrsberuhigte Bereiche fahren.

Des Weiteren dürfen Radfahrer "innerhalb geschlossener Ortschaften wegen der Zuwiderhandlung gegen das Verbot der Benutzung von Gehwegen angehalten, überprüft und gegebenenfalls gebührenpflichtig verwarnt werden". Das durften bisher nur "normale" Polizisten.

Hintergrund der Änderung laut Stadtsprecher Heinz Braun: "Wir haben festgestellt, dass sich die Zulieferer und Radfahrer in der Fußgängerzone einfach nicht an die Regeln gehalten haben. Wenn wir als Ordnungsbehörde nur den ruhenden Verkehr überprüfen können, dürfen wir etwa einen Radfahrer nicht anhalten."

Die Hilfspolizeibeamten der Stadt Zweibrücken sind bisher schon für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße), die Einhaltung der Hauptuntersuchungen (HU) und bei Verstößen gegen die Vorschriften über die Mindestprofiltiefe der Reifen zuständig.

Außer in Zweibrücken haben diese Befugnisse laut Braun in Rheinland-Pfalz nur noch die Hilfspolizisten in der Landeshauptstadt Mainz. Eine allgemeine Neuverteilung der Kompetenzen in Rheinland-Pfalz sei zwar einmal geplant gewesen, und womöglich sei sie das immer noch, der vor etwa zwei Jahren gestellte Antrag der Stadt Zweibrücken sei allerdings jetzt in Anlehnung an den bisherigen Einzelfall Mainz genehmigt worden. "Der Lex Mainz wurde die Lex Zweibrücken hinzugefügt."

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