Umstrittenes Mega-Projekt Händler sagen „Nein“ zu Möbelhaus

Zweibrücken · Gemeinsamhandel möchte auf der Truppacher Höhe lieber Gewerbe oder Industrie ansiedeln.

 Das Möbelangebot in Zweibrücken könnte sich in einigen Jahren deutlich vergrößern.

Das Möbelangebot in Zweibrücken könnte sich in einigen Jahren deutlich vergrößern.

Foto: picture alliance / dpa/Malte Christians

Es gibt nicht viel, was die Zweibrücker Einzelhändler gegen das geplante Möbelhaus auf der Truppacher Höhe tun können. Aber immerhin haben sie jetzt offiziell eine Meinung: Sie sind dagegen. Das hat der Vorstand von Gemeinsamhandel am Mittwochabend auf seiner Vorstandssitzung beschlossen. Einstimmig.

Dabei ist die Händlervereinigung nicht komplett gegen die Erschließung des Areals durch den Solinger Investor André Kleinpoppen (wir berichteten). Industrie- oder Gewerbeansiedlungen stehe man positiv gegenüber, sagte der Gemeinsamhandel-Vorsitzende Andreas Michel gestern auf Merkur-Anfrage. „Die würden der Stadt mehr bringen“, findet Vorstandsmitglied Dieter Ernst. „Wenn Handelsansiedlungen, dann nur solche, die wir in der Stadt nicht haben.“

Der Vorstandsbeschluss, erklärt Ernst, sei dabei nicht als Kriegserklärung an Kleinpoppen und die Stadt zu verstehen. „Wir haben nur den Beschluss gefasst. Wir werden da jetzt nicht irgendwelche Aktivitäten ergreifen.“ Es sei nur darum gegangen, sich als Interessenvertretung der Zweibrücker Händler grundsätzlich zu positionieren und dem Vorsitzenden nach außen einen klaren Rückhalt zu geben.

Bei Stadtsprecher Heinz Braun sorgt der Beschluss nicht für erhöhten Blutdruck. Seine Antwort auf die Frage, ob das Einfluss auf das weitere Vorgehen der Stadt habe: „Nicht wirklich.“ Die Stadt habe weiterhin  „als Verwaltung nichts dagegen“. Sie habe daher auch im Zweckverband Entwicklungsgebiet Flughafen (Zef) dafür gestimmt,  Kleinpoppen ein Vorkaufsrecht auf das Areal einzuräumen.

Den Vorsitz des Zef hat derzeit der Landkreis Südwestpfalz. Der kommentierte den Vorstandsbeschluss von Gemeinsamhandel diplomatisch. Sprecher Thorsten Höh: „Der Kreis muss alle Konzepte neutral sehen und für alles offen sein. Gleichwohl versteht der Kreis die Position von Gemeinsamhandel.“

Zweibrückens Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD) hatte bei der Sitzung des Stadtrats im November vor allem die Chancen des Projektes herausgestrichen. Die Rede war von 360 Arbeitsplätzen, „nur sehr wenige als Minijobs“. Er sehe die Stadt „in der Verantwortung, alle Potenziale auszuloten für Zweibrücken“.

Die Sicht der Händler soll natürlich nicht einfach unter den Tisch fallen, unterstreicht Braun. Sie werde am Ende ebenso in die Abwägung einfließen wie die aller anderen beteiligten Interessengruppen. „Das wird in dem Verfahren irgendwann eine Rolle spielen.“

„Wir müssen ja erst einmal klären, was da überhaupt machbar ist“, erinnert Braun. „Das wird das Zielabweichungsverfahren zeigen.“

Erst nach Abschluss dieses Verfahrens, das nach Auskunft der SGD Süd bis heute noch nicht einmal eingeleitet ist,  lägen alle Karten auf dem Tisch. Vielleicht komme die SGD Süd zu dem Schluss, dass statt der angepeilten 40 000 Quadratmeter Verkaufsfläche nur 20 000 genehmigungsfähig sind. Ob Kleinpoppen dann noch Interesse an der Investition habe, sei zum Beispiel noch völlig offen.

 Andreas Michel ist Vorsitzender von Gemeinsamhandel.

Andreas Michel ist Vorsitzender von Gemeinsamhandel.

Foto: privat

Dazu passt eine noch in der Schwebe befindliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz bezüglich des von Kleinpoppen in Bingen geplanten Möbelmarkts. Die Verkaufsfläche des dortigen Marktes sollte auch 45 000 Quadratmeter betragen, wurde aber vom VG Mainz auf 22 000 Quadratmeter zurechtgestutzt. Dagegen hatte die Kleinpoppen-Seite (in Form der Stadt Bingen) Berufung eingelegt, über die das OVG entscheiden muss. In den kommenden Wochen soll es soweit sein. Sollte eine Berufung etwa wegen Verfahrensfehlern zugelassen werden, dürfte es nochmal etwa ein halbes Jahr dauern, bis ein Ergebnis feststeht. Wird die Berufung nicht zugelassen,  bleibt es bei der geringeren Verkaufsfläche. Experten gehen davon aus, dass dann auch für Zweibrücken nur eine reduzierte Verkaufsfläche erlaubt würde und sich das Vorhaben darüber erledigen könnte.

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