Gutachter soll Geruchsbelästigung in Wohnung überprüfen

Zweibrücken. Mit einem Vergleich ist gestern vor dem Zweibrücker Amtsgericht ein Zivilprozess nach einer Klage eines 48-jährigen Mieters gegen die Gewobau (Gesellschaft für Bauen und Wohnen) zu Ende gegangen. Der Zweibrücker war am 1

Zweibrücken. Mit einem Vergleich ist gestern vor dem Zweibrücker Amtsgericht ein Zivilprozess nach einer Klage eines 48-jährigen Mieters gegen die Gewobau (Gesellschaft für Bauen und Wohnen) zu Ende gegangen. Der Zweibrücker war am 1. August in eine Wohnung des städtischen Tochterunternehmens eingezogen und hat sich seitdem immer wieder über Geruchsbelästigungen beschwert, die möglicherweise zu gesundheitlichen Schäden führen könnten. Als Ursache machte er die vor seinen Einzug frisch lackierten Schränke und Türen im Arbeits- und im Schlafzimmer aus. Es handele sich dabei um "unerträgliche Ausdünstungen".Nach der Meldung haben Mitarbeiter der Gewobau vor Ort die Situation überprüft und die Schränke mehrmals ausgewaschen. Der 48-Jährige fühlte sich aber weiterhin gestört und schaltete deshalb den Mieterbund ein. Dessen Anwalt setzte der Gewobau am 17. Januar eine Frist bis zum Monatsende, die Gerüche zu beseitigen. Doch dazu hatte das Unternehmen keine Möglichkeit, weil seine Mitarbeiter von dem Mieter erst gar nicht mehr in die Wohnung gelassen wurden. Stattdessen reichte er eine Klage vor Gericht ein. Der Richter gab gestern zu bedenken, dass diese wohl kaum Aussicht auf Erfolg habe, wenn es der Beklagten nicht möglich war, für Abhilfe zu sorgen. Deshalb schlug er einen Vergleich vor. Die Gewobau solle ihm doch eine neue Wohnung beschaffen: "Das ist die schnellste Lösung." Doch damit war der Kläger nicht einverstanden.

Nun blieb den Parteien nichts anderes übrig, als sich auf ein Sachverständigen-Gutachten zu einigen. In diesem soll geklärt werden, ob Geruchsbeeinträchtigungen vorliegen und wie sie gegebenenfalls beseitigt werden können. Fast wäre dieser Vergleich gescheitert, weil der Anwalt des Mieters erklärte, er gehe davon aus, dass die Gewobau sowieso keine ernsthaften Bemühungen anstrengen werde, um die Situation in der Wohnung zu verbessern. Der Vertreter der Gesellschaft zeigte sich darüber sehr empört: "Dann macht es ja keinen Sinn, sich zu einigen." Doch dem Richter gelang es, die Gemüter zu besänftigen. nob

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort