Frage: Hätte Gutachten vor Gericht Bestand? Gutachter für Spundwand: Kein Auftrag im Bauausschuss

Zweibrücken · Vor allem CDU meldet Bedenken an: Würde ein Gutachten im Auftrag der Stadt in Prozess vom Gericht nicht als parteiliches Gutachten gewertet?

 Die Arbeiten an der Spundwand sind bereits seit Wochen eingestellt. Die Frage ist: Wer oder was verursachte die Schäden an dahinterliegenden Häusern?  Ein Gutachter soll Klarheit bringen. Allerdings gab der Bauausschuss am Dienstagabend noch kein grünes Licht für die Beauftragung.

Die Arbeiten an der Spundwand sind bereits seit Wochen eingestellt. Die Frage ist: Wer oder was verursachte die Schäden an dahinterliegenden Häusern?  Ein Gutachter soll Klarheit bringen. Allerdings gab der Bauausschuss am Dienstagabend noch kein grünes Licht für die Beauftragung.

Foto: Mathias Schneck

Der Wunsch der Stadt, den Bauausschuss am Dienstagabend grünes Licht für die Beauftragung eines Gutachters in Sachen Spundwand geben zu lassen, ist von dem Gremium nicht erhört worden.

Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) erklärte dem Bauausschuss, dieser Punkt werde als „Tisch-Beschlussvorlage“, also kurzfristig, mit in die Sitzung aufgenommen. Wie im Merkur berichtet, soll das renommierte Gutachter-Büro Katzenbach Ingenieure in Darmstadt beauftragt werden. Das hat unter anderem etwa im Zusammenhang mit dem bundesweit aufsehenerregenden Einsturz des Kölner Stadtarchivs seine Expertise abgegeben.

Das Büro solle „zur Feststellung der Schadensursache und zur Empfehlung von Sanierungsmaßnahmen bezüglich der Spundwand am Schwarzbach“  beauftragt werden; das hierfür veranschlagte Honorar betrage netto knapp 27 000 Euro.

Nun gab es allerdings eine Reihe kritischer Fragen im Bauausschuss. Rolf Franzen und Gertrud Schiller (beide CDU) hakten insbesondere nach. Ob ein solches von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten denn bei einem späteren Prozess – und der drohe ja immer stärker – überhaupt als Gutachten anerkannt werde?

Schließlich sei die Stadt der Auftraggeber, das sei nicht unproblematisch, komme der Gutachter zu dem Ergebnis, die Stadt treffe keinerlei Schuld, könne die Gegenseite (also die von Schäden betroffenen Eigentümer von Gebäuden an der Spundwand) dies als parteilich hinwegwischen. Wie glaubwürdig könne ein solches Gutachten sein?

Es wurde zudem die Frage laut, ob es wirklich bei den veranschlagten 27 000 Euro bleibe; Kurt Dettweiler (FWG) meinte, für ein solch renommiertes Gutachter-Büro sei das doch ein recht geringer Betrag.

Thorsten Gries (SPD) sagte, er begrüße, dass die Stadt das Gutachten nun in Auftrag geben wolle, um in dieser Angelegenheit endlich voranzukommen; natürlich seien rechtliche Bedenken zu klären.

Wosnitza und Bauamts-Chef Christian Michels betonten, es gehe bei dem Gutachten in erster Linie darum, Hintergründe zu klären, nicht, Schuldfragen herauszuarbeiten.

Die CDU regte an, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, er sei kurzfristig eingeplant worden, seine Partei müsse erst in Ruhe alles besprechen.

So geschah es dann nach einer Abstimmung auch. Mehrheitlich entschied der Bauausschuss, dass der Punkt in die nächste Sitzung des Stadtrates am 22. Juni verschoben wird. Bis dahin will die Stadt rechtliche Fragen etwa zu dem möglichen Vorwurf eines „Gefälligkeitsgutachtens“ in einem Prozess klären und prüfen, inwieweit dies zu einem Problem werden könnte.

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