Fälle vor dem Stadtrechtsausschuss Viel Lärm um die Grundsteuer

Zweibrücken · Der Zweibrücker Stadtrechtsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung drei Fälle in Grundsteuersachen aufgerufen. Die Bürger argumentierten, die Grundsteuer sei verfassungswidrig und die Stadt hätte sie zu Beginn des Jahres auch nicht erhöhen dürfen. Rechtsamtsleiterin Annegret Bucher wies die Anschuldigungen zurück, denn die Kritik der Bürger treffe die Falschen.

Das Thema Grundsteuer hat dem Zweibrücker Stadtrechtsausschuss am Mittwoch gleich drei Fälle beschert. Dabei spielte zum einen die rückwirkende Erhöhung der Steuer für Zweibrücken (Hebesatz stieg von 400 auf 425 Prozent) zum Jahresbeginn eine Rolle, die der Stadtrat im April beschlossen hatte. Zum anderen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April, wonach die Grundsteuer in Westdeutschland verfassungswidrig ist. Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen demnach gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Ein Bürger argumentierte mit der festgestellten Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer. Nachdem Sitzungsleiterin Annegret Bucher, die Leiterin des hiesigen Rechtsamts, ihn aber darüber informiert hatte, dass die alten, verfassungswidrigen Regelungen bis Ende 2024 weitergelten, zog er seinen Widerspruch zurück.

Die Erhöhung der Grundsteuer in Zweibrücken habe „erdrosselnde Wirkung“ und laufe „einem Erfolg der Mietpreisbremse zuwider“, argumentierte ein anderer Bürger. Bucher las seine Argumente vor, er selbst war nicht erschienen. Auch er führte an, dass die Grundsteuer generell verfassungswidrig sei. Außerdem sei die Größe seines Hauses falsch bemessen. Letzteres sei der einzige Anhaltspunkt, dass sich an dem Bescheid vielleicht etwas ändere, erläuterte Bucher. In jedem Fall sei aber die Stadt nicht der richtige Ansprechpartner, sondern das Finanzamt, das für die Einheitsbewertung und Messbescheide zuständig sei. Auf dieser Grundlage ermittele die Stadt die Steuerlast. Ändere sich die Grundlage beim Finanzamt, ändere sich automatisch auch die Steuer – und nur dann.

Dieser Mechanismus sorgte auch beim Fall der Deutschen Humanitären Stiftung für Gesprächsstoff. „Das Verfahren hier ist unnötig. Eine Entscheidung hier wäre nur für die Galerie“, so Bucher hinsichtlich der städtischen Nichtzuständigkeit. Die Organisation, die 2012 in der Zweibrücker Straße ein Grundstück mit Gebäude erworben hat und dies für die Stiftungsarbeit benutzt, brachte zu Protokoll, dass sie als seit 1991 gemeinnützig anerkannte Einrichtung von der Grundsteuer befreit sein müsste. Das habe unlängst eher zufällig der Steuerprüfer der Stiftung angemerkt, erklärte der ehrenamtliche Vorstand Uwe Breininger. Man habe in den Vorjahren der Stadt vertraut, dass sie die Bescheide rechtmäßig verschickt.

„Vielleicht wurde da nicht alles richtig kommuniziert“, merkt Annegret Bucher bezüglich der dann versuchten Klärung der Angelegenheit an. Eine Mitarbeiterin der Kämmerei entschuldigte sich, dass sie möglicherweise telefonische Klärungsanfragen durch die Stiftung verpasst hätte. „Wir sind manchmal zum kopieren auf dem Flur. Wir rufen aber zurück, wenn‘s geht.“

In jedem Fall habe das Finanzamt inzwischen versichert, die Bescheide für die letzten vier Jahre zurückzusetzen, erklärte Breininger. Das hat dann automatisch zur Folge, dass die Stadt die Grundsteuer aus den Jahren zurückzahlen muss. Daher zog er seinen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid zurück. Breininger: „Ich hätte mir gewünscht, dass die Stadt das Verfahren aussetzt, bis das Finanzamt entschieden hat und uns nicht gleich in Richtung Widerspruch treibt.“ Das wiederum wies Bucher zurück.

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