Grünes Licht für Deponie-Erweiterung

Zweibrücken · In Mörsbach können wohl bald die Bagger rollen. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Klage des BUND gegen die Deponie-Erweiterung zurückgewiesen. Dem Umweltverband bleibt als letztes rechtliches Mittel nun noch eine Beschwerde beim Bundesgericht.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat in einem erst gestern bekannt gegebenen Urteil die Klage des Umweltverbands BUND gegen die Erweiterung der Deponie Rechenbachtal in Mörsbach abgewiesen. Laut Mitteilung wurde das Urteil bereits am 13. April - dem Tag der Verhandlung - gefällt (Aktenzeichen: 8C10674/15.OVG). UBZ-Chef Werner Boßlet zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil und kündigte an, die Deponie-Erweiterung nun "zügig" anzugehen. Schon nächste Woche wolle man sich mit dem Planer zusammensetzen. Ein Baubeginn sei zwar laut Boßlet "nicht vor den Sommerferien" geplant. Wenn alles gut laufe, könne das Projekt aber schon Ende 2017 oder 2018 abgeschlossen sein.

Eine Revision gegen das Urteil hat das OVG nicht zugelassen. Dagegen wiederum kann der BUND aber innerhalb eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. "Ob wir das machen, werden wir prüfen", sagte der Zweibrücker BUND-Chef Wolfgang Adelfang. "Begeistert über das Urteil sind wir natürlich nicht", sagte er.

Die Klage des Umweltverbands richtete sich gegen den Planfeststellungsbeschluss, mit dem die Erweiterung der Deponie Rechenbachtal um einen fünften Deponieabschnitt genehmigt wurde (wir berichteten mehrfach). Der Kläger machte geltend, dass die Deponie-Erweiterung im genehmigten Umfang nicht erforderlich sei. So seien die Abfallmengen im Bereich der Bauabfälle rückläufig. Zudem dürften nur solche Abfälle berücksichtigt werden, die aus dem Bereich der Stadt Zweibrücken oder des Abfallwirtschaftsverbandes Südwest stammten. Außerdem fehle es an einer ausreichenden Basisabdichtung der Deponie. Die vorgesehene geologische Barriere entspreche nicht den rechtlichen Vorgaben.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Zur Begründung hieß es laut Mitteilung des Gerichts, "dass die der Genehmigung zugrunde liegende Bedarfsprognose rechtlich nicht zu beanstanden" sei. Der rechtliche Rahmen werde berücksichtigt. Der Abfallwirtschaftsplan des Landes enthalte "keine Vorgabe, auf der Deponie Rechenbachtal nur Abfälle abzulagern, die aus der Region Zweibrücken stammten". Auch europarechtliche Vorgaben sowie Vorschriften der Gemeindeordnung sprächen nicht gegen die Erweiterungspläne.

Enttäuscht zeigte sich Adelfang vor allem darüber, dass das Gericht keine höheren Grenzwerte bei der Basisabdichtung fordert. Dem Urteil zufolge sei deren technische Ausgestaltung "rechtlich nicht zu beanstanden". Ein vom UBZ vorgelegtes Gutachten eines Ingenieurbüros und deren Bewertung durch die Fachbehörden überzeugte das Gericht, auch wenn der BUND darin etwa Rechenfehler gefunden haben wollte.

Boßlet fühlte sich durch das Urteil darin bestätigt, dass der UBZ eine gute Vorarbeit geleistet habe. Man habe bei der Planung "keinen Schuss aus der Hüfte" abgegeben.

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