Grüne: Bürgerentscheid kann Windräder rechtlich nicht stoppen

Zweibrücken/Großbundenbach · Die Grünen-Fraktion Zweibrücken-Land fordert, dass die Verbandsgemeindeverwaltung bezüglich des geplanten Bürgerentscheids für Klarheit sorgt und erklärt, welche Wirkung der Entscheid überhaupt haben kann.

Die Grünen-Fraktion im Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land begrüßt zwar prinzipiell, dass die Bürger bezüglich des Themas Windräder bei Käshofen mit einem Bürgerentscheid einbezogen werden sollen (wir berichteten). "Die Grünen fordern jedoch mehr Klarheit über die Wirkung eines solchen Entscheides", betonte die Partei am Freitag in einer Stellungnahme. Selbst mit einer Entscheidung gegen Windkraftanlagen würden diese auf der Gemarkung Großbundenbach nicht verbindlich ausgeschlossen, wie es die Frage an die Bürger vorspiegele. "Es ist eben nicht so, dass jeder Ort nach Belieben für oder gegen die Umsetzung der Energiewende stimmen kann. Kohle und Atom haben für die größten Gefahren gesorgt, denen Mensch und Natur unmittelbar gegenüberstehen: Das gilt auch für unsere Region. Selbstverständlich belastet jede Form des Energieverbrauchs und der Energiegewinnung Mensch und Umwelt. Eine vernünftige Abwägung spricht aber eindeutig für die deutlich verträglichere Gewinnung aus Sonne, Wind und Wasser", so die Grünen.

Die Grünen-Verbandsgemeinderatsmitglieder Rita Graushaar und Fred Konrad weisen darauf hin, dass auch ein solcher Entscheid nicht die durch das Baugesetzbuch festgelegte Privilegierung von Windkraftanlagen aushebeln kann. Die Ratsfraktion begrüßt, dass die Verbandsgemeinde ein Gutachten zur möglichen Planung von Windenergieanlagen erstellen lässt, in dem geklärt werden soll, wo die Errichtung von Windrädern nach den entsprechenden Vorgaben mit Abstandsregeln, Lärm- und Naturschutz überhaupt wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Erst danach können Ausschlussflächen festgelegt werden.

"Wir sind für eine sinnvolle Planung in der ganzen Verbandsgemeinde. Es kann ja nicht nach dem Floriansprinzip gehen. In allen Gemeinden sollten die Flächen Vorrang erhalten, wo der meiste Wind weht und Mensch und Natur am wenigsten belastet werden", so Fraktionsvorsitzende Rita Graushaar.

Selbst wenn der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde aufgrund eines Bürgerentscheides eine ganze Gemarkung ausnehmen würde, hätte das wahrscheinlich keinen rechtlichen Bestand. Die Folge wäre die Anwendung der Mindeststandards. Das könne sich niemand wünschen, meint Fred Konrad.

Die Grünen-Fraktion fordert, dass die Verbandsgemeindeverwaltung hier für Klarheit sorgt und erklärt, welche Wirkung der Entscheid überhaupt haben könne. Die Grünen fordern zudem ein stärkeres Engagement der Verwaltung im Vorfeld des Entscheids: "Dass die Bürgerinitiative Flugblätter mit Argumenten für und gegen Windkraftanlagen verteilen will, ist begrüßenswert. Allerdings muss die Verbandsgemeinde den Bürgern als neutrale Instanz den Zugang zu Argumenten beider Positionen ermöglichen."

Es sei eigentlich auch die Aufgabe der Verwaltung, einen Vorschlag zur Formulierung der Abstimmungsfrage zu machen, kritisiert die Partei abschließend in ihrer Pressemitteilung.

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