Zweibrücken Gleisschubserin muss fast drei Jahre in Haft

Zweibrücken · Die Große Jugendkammer des Landgerichts Zweibrücken hat gestern eine 19-jährige Zweibrückerin wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im April eine Freundin im Zweibrücker Bahnhof zweimal in ein Gleisbett gestoßen hatte. Nur mit Hilfe einer Zeugin konnte sich das Opfer beim zweiten Mal retten, als sich ein Zug näherte.

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