Landgericht Zweibrücken Urteil gegen Gleisschubserin rechtskräftig
Zweibrücken · Gegen das Urteil des Landgerichts Zweibrücken im sogenannten Gleisschubser-Prozess hat keiner der Verfahrensbeteiligten Rechtsmittel eingelegt worden. Das teilte gestern Gerichtspräsidentin Maria Stutz auf Nachfrage unserer Zeitung mit.
Damit sei das Urteil vom 26. August rechtskräftig. Die 19-jährige Zweibrückerin war wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Sie hatte, stark alkoholisiert, eine gleichaltrige Bekannte aus Saarbrücken am 6. April im Hauptbahnhof Zweibrücken zwei Mal kurz hintereinander ins Gleisbett gestoßen. Beim zweiten Mal verhinderte nur eine Zeugin, die sie auf den Bahnsteig hochzog, und die Aufmerksamkeit des einfahrenden Lokfahrers Schlimmeres. Vorangegangen war ein heftiger, über Smartphone-Nachrichten eskalierter Streit über kompromittierende Aussagen über den Freund der Zweibrückerin. Täter und Opfer haben keinen Migrationshintergrund.