Gläubiger bleiben auf Forderungen sitzen

Zweibrücken · Aus neuen Daten des Statistischen Landesamts geht erstmals hervor, wie stark die Forderungen von Gläubigern bei Insolvenzverfahren befriedigt werden konnten. Die Ergebnisse fallen für Zweibrücken nicht gut, für den Kreis Südwestpfalz niederschmetternd aus.

 Für viele Gläubiger bleibt nach Insolvenzen wenig übrig. Fotos: dpa

Für viele Gläubiger bleibt nach Insolvenzen wenig übrig. Fotos: dpa

Wer im Landkreis Südwestpfalz Gläubiger ist, der hat ganz schlechte Karten, sein Geld wiederzusehen: Nirgendwo im Land sind die sogenannten Deckungsquoten ähnlich schlecht. Damit gemeint ist der Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages an den quotenberechtigten Forderungen, wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt. Und die betrug im Landkreis Südwestpfalz bei im Jahr 2009 eröffneten und bis Ende 2013 beendeten Verfahren nur 0,5 Prozent - das heißt zum Beispiel: Wenn jemand insgesamt 10 000 Euro Schulden hat, kriegen seine Gläubiger am Ende zusammen nur 50 Euro zurück. In Zweibrücken ist die Quote nicht viel besser: 1,4 Prozent - nur Worms (1,2) und Pirmasens (1,0) liegen noch dahinter.

Die höchsten Deckungsquoten ergaben sich in der kreisfreien Stadt Trier mit 7,5, im Rhein-Hunsrück-Kreis mit 4,1 sowie in kreisfreien Städten Neustadt an der Weinstraße und Koblenz mit 3,8 und 3,6 Prozent.

Es ist das erste Mal, dass sich solche Aussagen treffen lassen: "Mit dieser neuen Erhebung legt die amtliche Statistik erstmals belastbare Zahlen zum Ausgang von Insolvenzverfahren vor", so der Präsident des Statistischen Landesamtes Jörg Berres.

Aus den vorhandenen Vermögenswerten konnten landesweit nur Forderungen in Höhe von gut acht Millionen Euro befriedigt werden. Dies entspricht einer Deckungsquote im engeren Sinne von lediglich 1,9 Prozent. Die Verluste der Gläubiger beliefen sich auf gut 438 Millionen Euro . Differenziert nach der Art des Schuldners resultierten die größten Verluste der Gläubiger aus Verbraucherinsolvenzverfahren, nämlich 165 Millionen Euro oder 38 Prozent aller Verluste. Geringfügig niedriger waren die Verluste aus Insolvenzverfahren ehemals selbstständig tätiger Personen, die summiert 148 Millionen Euro ausmachten. Danach folgen mit einem etwas größeren Abstand die Unternehmensinsolvenzen. Sie waren für die Gläubiger mit Verlusten in Höhe von insgesamt 112 Millionen verbunden. Die Verluste aus Insolvenzverfahren der restlichen Schuldner spielten nur eine untergeordnete Rolle.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Unternehmensinsolvenzverfahren nicht in kurzer Zeit abgeschlossen sind. Von den im Jahr 2009 eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren waren laut Mitteilungen der Insolvenzgerichte bis Ende 2013 erst 49,2 Prozent beendet, von den Verbraucherinsolvenzverfahren dagegen 87,3 Prozent. Dies ist dadurch zu erklären, dass Unternehmensinsolvenzverfahren in der Regel komplexer sind als Verbraucherinsolvenzverfahren und deren Abwicklung daher eine längere Zeit erfordert. Dafür war die Deckungsquote der Unternehmensinsolvenzverfahren mit 2,7 Prozent höher als die der Verbraucherinsolvenzverfahren mit 1,6 Prozent.

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