Fall in Zweibrücken Sexuelle Straftat in Bad: Täter war Deutscher

Zweibrücken · Weil Opfer und Verurteilter minderjährig sind, nennt die Justiz keine näheren Details. Öffentlich wurde der Fall durch eine AfD-Anfrage.

 AfD-Fraktionschef Uwe Junge (Archivbild) hatte mit seinem Landtagskollegen Jan Bollinger eine Kleine Anfrage unter der Überschrift „Gewalt am Beckenrand“ gestellt.

AfD-Fraktionschef Uwe Junge (Archivbild) hatte mit seinem Landtagskollegen Jan Bollinger eine Kleine Anfrage unter der Überschrift „Gewalt am Beckenrand“ gestellt.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Hat es eine Vergewaltigung in einem Zweibrücker Schimmbad gegeben? Ist das nur dank einer AfD-Anfrage im Landtag öffentlich bekannt geworden, nachdem Polizei und Justiz die Straftat mit Rücksicht auf Flüchtlinge verschwiegen haben? Solche Gerüchte machen seit einigen Tagen in Zweibrücken die Runde.

Die Fakten sind nach Merkur-Recherchen deutlich weniger spektakulär. Kurz zusammengefasst: Verurteilt wurde ein junger Mann nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen einer juristisch weniger schwer wiegenden sexuellen Straftat. Der Täter ist nicht Flüchtling, sondern deutscher Staatsbürger. Und die Behörden haben über den Fall nicht informiert, weil Täter und Opfer beide minderjährig waren und selbst der Prozess deshalb zwingend unter völligem Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden musste.

Der Reihe nach: Die AfD hat nach bundesweiten Medienberichten über Auseinandersetzungen in Freibädern Anfang Juli eine Anfrage im Mainzer Landtag gestellt, um zu erfahren, wie viele Straftaten in Schwimmbädern es in Rheinland-Pfalz gibt, und wie viele Täter Ausländer sind. Der nun vorliegenden Antwort des Innenministeriums ist zu entnehmen, dass im ersten Halbjahr 2019 in der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ eine „Vergewaltigung § 177 Ab. 6, 7, 8 StGB“ in einem Bad in Zweibrücken erfasst wurde.

AfD-Landtagsfraktionschef Uwe Junge, nennt es auf Merkur-Anfrage „bezeichnend, dass es bezüglich der Vergewaltigung in einem Zweibrücker Schwimmbad keine Informationen seitens der Behörden gegeben hat“ – und vermutet als Grund „Anweisungen des Innenministeriums“ an die Polizei, die Herkunft von Tätern zu verschweigen. Junge warnt: „Wenn wir uns nicht bald selbst ehrlich machen, werden wir die Kontrolle über unser Land verlieren.“

Allerdings ist der Ministeriums-Übersicht einige Seiten weiter hinten klar zu entnehmen, dass der Täter in Zweibrücken gar kein Flüchtling oder anderer Ausländer war – sondern Deutscher.

Der Zweibrücker Amtsgerichtsdirektor Klaus Biehl teilt auf Merkur-Anfrage mit, die Tat sei im zweiten Halbjahr 2018 passiert, das Jugendschöffengericht habe den Täter im März 2019 verurteilt. Allerdings nicht wegen Vergewaltigung, sondern einer anderen „Strafsache mit sexuellem Hintergrund“. Justizminister Herbert Mertin (FDP) sagte am Mittwoch in Mainz, es habe sich um sexuelle Nötigung gehandelt, berichtet die dpa.

Auch die Anklage habe nicht auf Vergewaltigung gelautet, so Biehl. Näheres zu Tathergang und Tatort (neben Freibad und Hallenbad gibt es in Zweibrücken einige kleine private Becken) wollten weder Biehl noch die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt öffentlich machen. Dies dürften sie nämlich überhaupt nicht – denn sowohl Opfer als auch Täter waren juristisch Jugendliche, das heißt 14 bis Ende 17 Jahre alt. Das Jugendgerichtsgesetz (Paragraph 48) schreibt bei Prozessen gegen Jugendliche vor: „Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen ist nicht öffentlich.“ Weingardt folgert daraus: „Alles, was in nichtöffentlicher Sitzung geschieht, ist der Preisgabe an die Presse und die Öffentlichkeit entzogen.“ Biehl und Weingardt verweisen zudem auf das Landesmediengesetz § 12a, wonach Behörden der Presse Auskünfte verweigern können, wenn „schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde“. Dies sei gerade bei von Sexualdelikten betroffenen Minderjährigen der Fall, verweisen Biehl und Weingardt nicht nur auf den Täter-, sondern insbesondere auch den Opferschutz. Anders könnte die Abwägung nur ausfallen, wenn eine Straftat bereits vor einem Prozess öffentlich war, zum Beispiel wenn viele Augenzeugen eine Tat mitbekommen hätten – dies sei hier aber nicht der Fall gewesen, so Biehl.

Generell berichtet das Amtsgericht Zweibrücken nach Merkur-Erfahrungen nur alle paar Monate in besonders spektakulären Fällen von sich aus über Prozesse – auch in dieser Hinsicht kann also keine Rede davon sein, dass ein Fall gezielt verschwiegen wurde. Aber warum hat die Polizei, die der Presse täglich selbst kleine Blechschäden meldet, nichts über das Sexualdelikt berichtet? Der Sprecher des Polizeipräsidiums Westpfalz, Michael Hummel, antwortet: „Bei Straftaten mit sexuellem Hintergrund berichtet die Polizei grundsätzlich sehr zurückhaltend. Insbesondere dann, wenn die Tat keine Öffentlichkeitswirksamkeit entfaltet hat. Hintergrund ist in erster Linie der Schutz des Opfers.“

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