Prozess um Schadenersatz Gericht macht Sauder und DRK einen Vergleichsvorschlag

Zweibrücken · Das Rote Kreuz und sein ehemaliger Geschäftsführer streiten seit fast zwei Jahren unter anderem um Schadenersatz-Zahlungen.

 Die Kreisgeschäftsstelle des DRK in Zweibrücken.

Die Kreisgeschäftsstelle des DRK in Zweibrücken.

Foto: Rainer Ulm

Es war zwar Freitag, der 13., also ein Tag, der im Volksglauben als Unglückstag gilt. In diesem Fall könnte er aber vielleicht sogar zu einer Art Glückstag werden – als jener Tag, der in dem seit nunmehr fast zwei Jahren tobenden, schier unerbittlichen Rechtsstreit zwischen dem DRK-Kreisverband Südwestpfalz und seinem ehemaligen Geschäftsführer Mario Sauder (wir berichteten) die Wende bringen könnte. Denn an diesem Freitag erließ der Vorsitzende Richter der mit der Sache befassten Ersten Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken, Peter Ehrmantraut, einen sogenannten Hinweis- und Auflagenbescheid. Er stellte dazu klar: „Das ist also kein Urteil, sondern ein Vergleichsvorschlag.“ Wozu er in der jüngsten Verhandlung in dem Schadensersatzverfahren gebeten worden war – und zwar sowohl von der Klägerseite, also vom DRK-Kreisverband Südwestpfalz, als auch von der Beklagtenseite, also vom Ex-Geschäftsführer Sauder (wir berichteten).

Der Vorschlag sieht laut Richter Ehrmantraut vor, dass Sauder „nur“ noch 7000 Euro Schadensersatz an seinen langjährigen Arbeitgeber zahlen muss. Das wäre weit weniger als ein Viertel des Betrages (gut 30 000 Euro), den der DRK-Kreisverband gerne von seinem Ex-Geschäftsführer erstattet haben will – als Ausgleich für einen finanzieller Schaden, den Sauder angerichtet haben soll. So soll er es in seiner Amtszeit laut DRK versäumt haben, Kurzarbeit für einen Mitarbeiter zu beantragen, was zu fast 4200 Euro Zusatzkosten geführt habe. Zudem soll er eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von gut 7500 Euro und Ausgaben für eine im Zuge der von ihm angeblich verursachten „finanziellen Unregelmäßigkeiten“ notwendig gewordenen buchhalterischen Sonderprüfung von knapp 10 000 Euro verursacht haben. Und schließlich, so ein weiterer Vorwurf, soll er es verschlampt haben, sich Krankentransportleistungen genehmigen zu lassen, weshalb die Krankenkasse dem Roten Kreuz die Vergütung verweigert habe (Schaden: knapp 9000 Euro).

Wie Richter Ehrmantraut nun erläuterte, gilt es hierbei auch abzuwägen und nachzuweisen, ob Sauder tatsächlich Pflichtverletzungen vorgeworfen werden können oder ob er seinerzeit lediglich grob fahrlässig gehandelt habe. Hier sah der Vorsitzende Richter eher den Beklagten, also Sauder, im Vorteil: „Das Prozessrisiko überwiegt beim Kläger.“ Auch mit Blick auf die „zweite Instanz“, die angerufen werden könnte: das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken.

Aber soweit sind wir noch nicht: Zunächst gab Richter Ehrmantraut beiden Seiten bis zum 30. Juni Zeit, sich zu dem von ihm gemachten Vorschlag zu äußern. Wenn der Vergleich angenommen wird, wäre die Sache erledigt.

Bereits erledigt ist inzwischen der Rechtsstreit Sauders gegen das DRK, in dem er die Bezüge für ein halbes Jahr nachgezahlt bekommen wollte, die ihm wegen der vom DRK damals seiner fristgemäßen Kündigung zum 31. Dezember 2020 sofort nachgeschobenen fristlosen Kündigung entgangen waren – ein Betrag im hohen fünfstelligen Bereich. Doch diese Nachzahlung musste er abschreiben. Denn Mitte Februar wies das Landgericht Zweibrücken eine Klage Sauders gegen seinen einstigen Arbeitgeber auf die Gehaltsnachzahlung ab. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Mehr noch: Sauder hat in diesem Zusammenhang dem DRK über 21 000 Euro plus Zinsen erstattet, die er sich im Juni 2019 für in seiner Probezeit im Jahr 2005 geleistete Überstunden laut DRK „unrechtmäßig“ hatte auszahlen lassen. Die Erstattung bestätigte sein Verteidiger, der Pirmasenser Rechtsanwalt Christian Zinzow (wir berichteten).

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