Gericht: Gefängnis muss keine Rauchmelder in Zelle anbringen

Zweibrücken · Die Justizvollzugsanstalt in Zweibrücken ist nicht verpflichtet, unverzüglich Brandmelder in und vor der Zelle eines Insassen zu installieren. Das entschied das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az.: 3 L 780/15.NW). Ein Häftling der Justizvollzugsanstalt hatte sich in einem Eilantrag auf die Brandschutzbestimmungen der Landesbauordnung berufen und dies verlangt.Das Gericht befand, dass es sich bei den Zellen gar nicht um Wohnungen im Sinne der Landesbauordnung handele.

Ferner sei der Insasse nicht berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Damit entbehre die Klage schon juristisch jeder Grundlage. Die Anstalt habe ohnehin mit der Erneuerung der Brandschutzanlage begonnen. Auch für den Trakt des Antragstellers seien zusätzliche Brandmelder in Planung. Die Arbeiten würden mehrere Monate dauern.

Der Häftling hat laut Gericht nun noch die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort