Geradewegs aufs Abstellgleis?

Zweibrücken · „Streitpunkte“ gebe es keine, nur noch eine „Feinabstimmung“ sei nötig – heißt es aus dem Saarland in puncto Bahn-Reaktivierung Homburg-Zweibrücken. Dennoch baut das Bundesland immer weitere Hürden für die Maßnahme auf. Im Januar sollen Staatssekretäre beider Länder ungeachtet dessen klären, wer künftig welche Planungs-, Bau- und Betriebskosten übernimmt.

Auch das Jahr 2015 endet ohne Klarheit über die Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Homburg und Zweibrücken . Einige Hürden, wie die vom Saarland gefordert Erhöhung der sogenannten Regionalisierungsmittel für den Ausbau des Schienenverkehrs, wurden zwar genommen. Doch auch neue Hürden aufgebaut.

Bewegung in die Sache sollen im Januar der saarländische Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke und für Rheinland-Pfalz Innenministeriums-Staatssekretär Günter Kern (beide SPD ) bringen. In der dritten Kalenderwoche 2016 finden sie sich zu einem Arbeitstreffen in Saarbrücken ein, wie die Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, Marco Pecht, und des saarländischen Wirtschaftsministeriums, Wolfgang Kerkhoff, auf Merkur-Anfrage erklären. Bevor eine Entwurfsplanung für die S-Bahn-Verlängerung in Auftrag gegeben werde, sollen Barke und Kern für die beiden Bundesländer einen Kostenaufteilungsschlüssel für alle weiteren Planungs-, Bau- und Betriebsphasen vereinbaren. Das hatten die Länder in der gemeinsamen Ministerratssitzung am 29. September 2015 beschlossen, erklärt Marco Pecht. Aus Kerkhoffs Sicht steht nur noch die "Feinabstimmung" aus. Bei der gemeinsamen Kabinettsitzung habe Konsens bestanden, dass es bei dem Thema zügig weitergehe. Kerkhoff: "Dass es ‚Streitpunkte ‘ gibt, würde ich so gar nicht sagen. Es geht darum, einen Weg zu finden, den beide Seiten ihren Steuerzahlern gegenüber vertreten können." Außer der Kostenverteilung für die Planungsphasen gehe es auch um die "längerfristigen Perspektiven, also auch die Betriebskosten , das ist keine leichte Materie", so Kerkhoff weiter.

Ein für das Saarland grundsätzliches Problem ist bis zu den Gesprächen im Januar noch nicht gelöst: Es ist noch nicht verbindlich durch eine Rechtsverordnung geregelt, welches Bundesland wie stark von den höheren Regionalisierungsmitteln profitiert. Denn die Bundesländer konnten sich auf einen entsprechenden Schlüssel für 2016 noch nicht verständigen, erinnert Pecht. Es geht um die Anteile an acht Milliarden Euro (ab 2016) zuzüglich 1,8 Prozent Steigerung jährlich ab 2017 bis einschließlich 2031. solange das unklar ist, will man sich an der Saar nicht festlegen, ob man die Bahnstrecke nach Zweibrücken überhaupt reaktiviert. Marco Pecht vom rheinland-pfälzischen Innenministerium berichtet, dass die nötige Rechtsverordnung der Bund erlasse, geplant sei diese für das erste Quartal 2016. Das zuständige Bundesverkehrsministerium wolle "im Januar in die Ressortabstimmung eintreten", sagt Kerkhoff.

Und was ist dran an Befürchtungen der JU Südwestpfalz, das Saarland werde selbst bei zufriedenstellender Erhöhung der Regionalisierungsmittel das Geld lieber in die Saarbahn stecken? Sprecher Wolfgang Kerkhoff: "Wie das Saarland mit seinen Mitteln umgehen wird, entscheidet letztlich dann der Ministerrat. Auch wenn es nicht darum gehen kann, ein Projekt gegen andere auszuspielen, ist aber doch klar, dass Homburg-Zweibrücken nicht das einzige Projekt ist, und dass es auch andere berechtigte Ansprüche gibt, die man nicht einfach ausblenden kann. Alles und am besten gleich - das wird leider nicht funktionieren."

Zum Thema:

HintergrundDer Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) hat in seiner Dezember-Sitzung die Umlage für kommunale Finanzierungsanteile der S-Bahn-Verlängerung nach Zweibrücken beschlossen. Demnach muss die Stadt Zweibrücken 1,3 Millionen Euro Baukosten stemmen, 1,4 Millionen Euro Planungskosten werden nach einem Einwohnerschlüsselprinzip auf die Städte Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken sowie den Landkreise Kaiserslautern, Südwestpfalz, Donnersbergkreis und Kusel aufgeteilt. Derweil hat die Deutsche Bahn dem ZRN den Vertragsentwurf für die weiteren Planungen vorgelegt. Wie Axel Thiemann, Pressereferent des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar, erklärt, sieht dieser Vertrag für den Bahnhof Einöd jetzt vor, dass dort an einem Mittelbahnsteig zwei Züge halten können, sodass ein bahnsteiggleicher Umstieg zwischen beiden Strecken möglich ist. Der Bahnplanentwurf liege auch den Ministerien in Saarland und Rheinland-Pfalz sowie dem Bundesverkehrsministerium vor. ek

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort