Urteil vor dem Landgericht „Meisterdieb“ und sein Gehilfe verurteilt

Zweibrücken · Wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls und Computerbetrugs hat das Landgericht Zweibrücken über zwei Männer aus Saarbrücken mehrjährige Haftstrafen verhängt – in einem Fall zur Bewährung ausgesetzt.

 Die Diebe hatten es vor allem auf die Geldbörsen von Globus- und Baumarktkunden abgesehen.

Die Diebe hatten es vor allem auf die Geldbörsen von Globus- und Baumarktkunden abgesehen.

Foto: dpa/Oliver Killig

Zwei notorische Langfinger, die unter anderem in einem Zweibrücker Baumarkt ihr Unwesen getrieben hatten, sind am Donnerstag von der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken zur Rechenschaft gezogen worden. Die Kammer verurteilte die beiden 57- und 31-jährigen Männer aus Saarbrücken zu fünfeinhalb beziehungsweise eineinhalb Jahren Gefängnis, wobei das Gericht die eineinhalbjährige Haftstrafe für den jüngeren der beiden Angeklagten zur Bewährung aussetzte.

In der Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas in Bezug auf den älteren Angeklagten, sie wolle ihn nicht als „Berufsverbrecher“ bezeichnen, denn er habe „aus Gewohnheit über Jahrzehnte“ hinweg Menschen bestohlen.

Und in der Tat: Die Diebeskarriere des 57-Jährigen ist lang, wie die Beweisaufnahme ergab. Sie begann demnach bereits 1988. Seither wurde er wegen Taschendiebstählen und Diebstählen aus Autos in Frankfurt am Main, Pforzheim, Flensburg und Karlsruhe verurteilt – musste deshalb insgesamt zwölf Jahre hinter Gitter verbringen. Zuletzt hatte ihm das Landgericht Saarbrücken drei Jahre und acht Monate Freiheitsentzug aufgebrummt, weil er die Fingern nicht von den Geldbörsen der Kunden in Einkaufsmärkten der Landeshauptstadt hatte lassen können. Diese Haftstrafe hat die Zweibrücker Strafkammer in die nun verhängten fünfeinhalb Jahre eingerechnet und damit quasi die bestehende Haftstrafe um ein Jahr und zehn Monate „aufgestockt“.

Staatsanwältin Anja Neufing hatte in ihrem Plädoyer für den älteren Angeklagten vier Jahre und sieben Monate und für den jüngeren Angeklagten eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt – wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls in mindestens vier besonders schweren Fällen und Computerbetrugs. Laut Tatvorwurf soll das Diebesduo allein im Jahr 2018 über 4000 Euro mit Hilfe von erbeuteten Geldkarten von fremden Konten abgebucht und zudem Hunderte Euro Bargeld aus den Geldbörsen erbeutet haben.

Die Masche der beiden Diebe war immer dieselbe, wie Zeugenaussagen während der Verhandlung belegten. In den Restaurants eines Zweibrücker Baumarktes und eines Einöder Selbstbedienungswarenhauses zogen sie aus den während des Essens über die Stuhllehnen gehängten Jacken die Portemonnaies der arglosen Gäste, nahmen das Bargeld heraus und die Scheckkarten, mit denen sie an den Automaten in den Märkten Geld abhoben. Dabei spielte den beiden Männern in die Hände, dass einige der Eigentümer der gestohlenen Geldbörsen darin ihre eigentlich geheim zu haltenden persönlichen Identifikationsnummern, kurz Pin genannt, aufbewahrten, die den Tätern den Zugriff auf die Konten erlaubten. Mal blieb es beim Versuch, mal ergatterte das Duo auf diese Weise 3000 Euro. In dem Zweibrücker Baumarkt hatten Überwachungskameras das Treiben der beiden Langfinger aufgezeichnet.

Der 57-Jährige hatte bereits am ersten Prozesstag ein Geständnis abgelegt, der 31-Jährige wollte seinen Freund lediglich zum Einkaufen zu den Märkten chauffiert haben. Er behauptete, nicht bemerkt zu haben, dass der 57-Jährige dort als Taschendieb unterwegs gewesen war. Sein Verteidiger, der Saarbrücker Rechtsanwalt Hans-Georg Schudell, sagte in seinem Plädoyer, sein Mandant sei von dem 57-Jährigen, den er „Meisterdieb“ nannte, in die Sache „hineingezogen“ worden. Er beantragte, den 31-Jährigen freizusprechen. Rechtsanwalt Constantin Schmid aus Frankfurt am Main, der den älteren Angeklagten vertrat, hielt eine Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten für tat- und schuldangemesssen. Die Kammer sah das anders.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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