Gehalts-Klage von VHS-Leiter: Richterin mahnt Stadt zur Vernunft

Zweibrücken. Im Arbeitsgerichtsprozess mit Helmut Ertel, dem Leiter der Zweibrücker Volkshochschule (VHS), haben die Vertreter der Stadt gestern einen Vergleichsvorschlag von Richterin Sabine Schmidtken-Ittenbach strikt abgelehnt. Das sei ihnen von der Beklagten so aufgetragen worden. Ertel klagt, weil er seiner Auffassung nach falsch eingruppiert worden ist

Zweibrücken. Im Arbeitsgerichtsprozess mit Helmut Ertel, dem Leiter der Zweibrücker Volkshochschule (VHS), haben die Vertreter der Stadt gestern einen Vergleichsvorschlag von Richterin Sabine Schmidtken-Ittenbach strikt abgelehnt. Das sei ihnen von der Beklagten so aufgetragen worden.Ertel klagt, weil er seiner Auffassung nach falsch eingruppiert worden ist. Statt der Entgeltgruppe 11 in Stufe zwei stehe ihm die 13 in Stufe drei zu. Die Bezahlung des VHS-Chefs richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und der Stellenbeschreibung, die erstmals im Jahr 2000 von der Stadtverwaltung festgelegt und vergangenes Jahr bestätigt wurde.

Nach Auffassung der Richterin ist die Entgeltgruppe 13 nach der Tätigkeit Ertels vertretbar, die sie es auch im Vergleichsvorschlag vorgesehen hatte. Doch die Stufe drei sei bei der Einstellung nicht gerechtfertigt gewesen, da eine einschlägige Berufserfahrung nicht vorgelegen habe. Dies sah der VHS-Leiter anders. Er verwies auf seine "mehr als zehnjährige Erfahrung" bei der Vorbereitung und Durchführung von Lehrgängen, die er bei der Bundeswehr und an einer Universität gesammelt habe. Außerdem sei gerade dies für die Stadt bei der Bewerberauswahl im vergangenen Jahr entscheidend gewesen.

Schmidtgen-Ittenbach schlug eine rückwirkende Eingruppierung in Entgeltgruppe 13 und Stufe zwei ab 1. Oktober 2010 vor. Im Oktober 2011 sollte nach ihrem Vorschlag eine Höherstufung in Stufe drei erfolgen. Den Streitwert bezifferte sie auf insgesamt 9685,38 Euro. Kein Verständnis zeigte sie nach der Ablehnung dieser Lösung durch die Stadt: "Das ist mit Vernunft nicht nachvollziehbar." Sie gehe davon aus, dass sachfremde Argumente die Entscheidung beeinflusst haben. Ein weiteres gerichtliches Verfahren koste die Stadt auch Geld, was der Steuerzahler bezahlen müsse. Das Urteil geht den Parteien in den nächsten Tagen schriftlich zu. nob

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