Gartenhäuschen sorgt wieder für Streit im Stadtrechtsausschuss

Zweibrücken · Dass ein Holzgartenhaus auf einem Zweibrücker Grundstück zu wohnlich eingerichtet ist, hat am Dienstag den Zweibrücker Stadtrechtsausschuss beschäftigt. Hintergrund: 2010 war das Gebäude als Werkstatt mit Abstellräumen genehmigt worden.

Danach korrespondierten Besitzer und Stadtbauamt auch über eine mögliche genehmigungspflichtige Nutzungsänderung zum Wohnen, die aber nicht beantragt wurde. Anfang 2016 verzeichnete das Amt eine Beschwerde über Rauchentwicklung aus dem Gartenhaus. Bei einer Begehung fiel auf, dass es eine Feuerstelle beinhaltete und auch sonst mit Waschbecken, Fernseher, Kühlschrank, Bücherdeko und Tisch sehr wohnlich gestaltet war. Auch entstand der Eindruck, der Bruder des Eigentümers, mit dem dieser im Haupthaus eine Wohngemeinschaft bildet, wohne wenigstens zeitweise in dem Schuppen. Das Amt forderte nach der Landesbauordnung vom Eigentümer einen Antrag auf Nutzungsänderung, die ein Architekt als sogenannte bauvorlageberechtigte Person ausstellen muss. Dem kam der Eigentümer nicht nach. Das Häuschen sei nicht zum dauerhaften Aufenthalt ausgelegt, gelegentlich spiele man dort Skat, erklärte er in der Sitzung und betonte, dass er die Bauamtsmitarbeiter zum Anschauen des Häuschens nicht auf sein Grundstück hätte lassen müssen. Der Mann: "Wir fühlen uns angeklagt und verurteilt. Ich kann das nicht nachvollziehen, das ist Kleinkrämerei. Ich finde das traurig." Letztlich wirkte die Sitzungsleiterin darauf hin, dass der Mann (und auch sein Bruder, gegen den das gleiche Verfahren parallel lief) seinen Einspruch gegen den Bescheid zurückzog und einen Architekten beauftragt. Denn dass das Amt den Bau auch zum Wohnen zulassen würde, machte die Bauamtsmitarbeiterin vorher mehrfach klar. Das Fazit des dennoch enttäuschen Eigentümers: "Wir haben niemandem geschadet. An der Gesetzgebung muss etwas geändert werden." Tenor: Niemand dürfe einem vorschreiben, wie wohnlich man einen Geräteschuppen einrichtet.

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