Ganz ohne Hürden geht es nicht

Zweibrücken. Die Schaffung von möglichst vielen barrierefreien Zugängen zu Geschäften ist die Forderung des städtischen Behindertenbeauftragten Gerd Kaufeld im Hinblick auf Umgestaltung der Fußgängerzone. Dabei ist sich Kaufeld der Problematik bewusst, dass sich das "nicht überall realisieren lässt"

 Das Pflaster der Fußgängerzone ist voller Höhen und Tiefen - Stolperfallen inklusive. Foto: jam

Das Pflaster der Fußgängerzone ist voller Höhen und Tiefen - Stolperfallen inklusive. Foto: jam

Zweibrücken. Die Schaffung von möglichst vielen barrierefreien Zugängen zu Geschäften ist die Forderung des städtischen Behindertenbeauftragten Gerd Kaufeld im Hinblick auf Umgestaltung der Fußgängerzone. Dabei ist sich Kaufeld der Problematik bewusst, dass sich das "nicht überall realisieren lässt". Grund sind die unterschiedlichen Eingangshöhen zu den Gebäuden auf kurzer Wegstrecke.Eine Höhenangleichung des Bodenbelags an allen Eingängen hätte zur Folge, dass der Bodenbelag eher einer "Buckelpiste gleicht". Für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehbehinderung, aber auch für Fußgänger ohne Behinderung wäre eine solche "Buckelpiste keine Hilfe, sondern eher ein zusätzliches Hindernis". Aus diesem Grund stimmte Kaufeld auch dem Bauamt zu, das vor Monaten einen Antrag eines Optikergeschäfts für eine Rampe abgelehnt hatte (wir berichteten).

Das quer zur Gehrichtung entstehende Gefälle wäre so groß, dass Rollstuhlfahrer oder Menschen mit einem Rollator wegrutschen, wenn sie nicht mit hohem Aufwand entgegensteuern. Für Blinde wären die Rampen "eine Stolperfalle". Dabei bewertet Kaufeld nicht den "optischen Eindruck. Es geht für mich als Behindertenbeauftragten nur um die Funktionalität."

Kaufeld sieht die Lösung eher in den Gebäuden. Um möglichst viele Eingänge barrierefrei zu gestalten, ist es seiner Meinung nach erforderlich, dass die Eigentümer oder Geschäftsinhaber bei Verschönerungsmaßnahmen im Eingangsbereich den Bodenbelag etwas abtragen, um einen geringeren Höhenunterschied zu erhalten. Darauf habe das Bauamt in den vergangenen Jahren immer wieder hingewiesen. "Einige haben die Anregung aufgenommen. Viele haben davon keinen Gebrauch gemacht."

Dabei sieht der Behindertenbeauftragte durchaus, dass es "in den Geschäften Grenzen gibt". Insgesamt stellt Kaufeld fest, dass eine hundertprozentige Barrierefreiheit nicht realisiert werden kann.

Zur Barrierefreiheit gehört für den Behindertenbeauftragten auch der richtige Bodenbelag: Erschütterungsarm und mit griffiger, rutschhemmender Oberfläche. Dazu kommt noch ein "taktiles Leitsystem" für sehbehinderte und blinde Menschen. Dadurch soll diesen Personen ermöglicht werden, gefahrlos durch die Fußgängerzone zu gehen und auch die Seitenstraßen aufzusuchen. Das Blindenleitsystem muss aber auch so verlegt sein, dass keine Hindernisse wie Auslagenständer oder Werbeträger darauf installiert werden.

Kaufeld trägt seine Vorschläge dem städtischen Bauamt stets vor. Dabei hat er den Eindruck, dass auch einiges umgesetzt werde. Auch bei der Umsetzung werde er weiter mit dem Planer in Kontakt bleiben, erklärt er. "Einige haben die Anregung aufgenommen. Viele haben davon keinen Gebrauch gemacht."

 Für den Behindertenbeauftragten der Stadt ist die Weigerung des Bauamtes, an diesem Eingang eine Rampe zu installieren, nachvollziehbar. Foto: pma

Für den Behindertenbeauftragten der Stadt ist die Weigerung des Bauamtes, an diesem Eingang eine Rampe zu installieren, nachvollziehbar. Foto: pma

Gerd Kaufeld

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