„Soziale Stadt“ Fußgängern den schnellen Weg zum Netto blockieren?

Zweibrücken · Stadt prüft Ohler-Vorschlag einer 100 Meter langen Absperrung in Steinhauser Straße zwischen Supermarkt und Unterführung.

 Die Steinhauser Straße durchschneidet ein dicht besiedeltes Wohngebiet. Kein Wunder, dass viele Kunden des neuen Netto-Markts dort über die Straße laufen, zumal eine Treppe vom Markt direkt dorthin führt und die nächste Unterführung 100 Meter entfernt ist.

Die Steinhauser Straße durchschneidet ein dicht besiedeltes Wohngebiet. Kein Wunder, dass viele Kunden des neuen Netto-Markts dort über die Straße laufen, zumal eine Treppe vom Markt direkt dorthin führt und die nächste Unterführung 100 Meter entfernt ist.

Foto: Lutz Fröhlich

Als eine der größten Herausforderungen im „Soziale Stadt“-Projektgebiet Steinhauser Straße hatten die Planer nach Anwohnerbefragungen letzten November die Überquerbarkeit der Steinhauser Straße für Fußgänger bezeichnet – insbesondere hinsichtlich des damals noch im Bau befindlichen Supermarktes. Denn die nächste Unterführung ist 100 Meter weit weg – für viele Kunden des Netto-Marktes zu weit, wie sich seit dessen Eröffnung Ende März gezeigt hat: Immer mehr laufen direkt vom Netto über das dort vierspurige abschüssige Einfallstraße.

Doch statt einer im November angedachten neuen Unterführung oder oberirdischen Querungshilfen für Fußgänger (hierfür sieht die Stadt rechtlich keine Möglichkeit, wir berichteten), wird nun plötzlich eine andere Lösung erwogen. Wolfgang Ohler (SPD) warnte am Mittwoch per Anfrage im Stadtrat vor „einem neuen Unfallschwerpunkt“ und bat die Stadtverwaltung zu prüfen, ob eine „Balustrade“ (also ein Absperrgitter) zwischen Bürgersteig und Straße gebaut werden könne, vom Netto-Markt bis zu der Unterführung. Bürgermeister Christian Gauf (CDU) sagte zu: „Wir prüfen das.“ Und deutete an, dass diese Prüfung schon in Gang ist: Man habe schon mit UBZ und LBM geklärt, dass der Bürgersteig (im Gegensatz zur Fahrbahn, denn die Steinhauser Straße ist eine Landesstraße) in städtischer Verfügungsgewalt stehe.

Bereits in der Mai-Ratssitzung hatte Gauf erklärt, in Landesstraßen und Vorfahrtstraßen sei „nur bei gewissen Bereichen mit besonders schutzwürdigen Verkehrsteilnehmern wie vor Schulen, Altersheimen oder Krankenhäusern“ die Anordnung von Tempo 30 möglich, auch Zebrastreifen oder eine Ampel wären schwierig zu realisieren. SPD-Rechtsexpertin Sabine Schmidt-Wilhelm hatte dies anders gesehen, auf eine schwer verletzte Passantin in der Vorwoche verwiesen und eine ernsthafte Prüfung verkehrsberuhigender Maßnahmen gefordert, Gauf sagte dies zu (wir berichteten).

Nicht nur in Zweibrücken meiden viele Fußgänger Unterführungen. Die vom Bundesverkehrsministerium geförderte „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ schreibt dazu im Internet, bei Fußgängern sei eine „ausgeprägte Umwegeempfindlichkeit“ zu beobachten, Unterführungen würden zudem von etlichen Menschen als „Angsträume“ empfunden. Fußgängerunterführungen seien „innerhalb bebauter Gebiete nicht mehr zeitgemäß“, grundsätzlich solle auf die Neuanlage verzichtet werden, bestehende Unterführungen sollten „mittel- bis langfristig durch ebenerdige Querungsanlagen ersetzt werden“. Die Stadtverwaltung plant, die vorhandene Unterführung zu verschönern.

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