Für Arbeitspflicht fehlen die Stellen

Zweibrücken. Mit Verwunderung nimmt die Zweibrücker Arge-Geschäftsführerin Edith Schaeffer-Klopf die Forderung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) zur Kenntnis, für Hartz IV-Empfänger eine Arbeitspflicht einzugeführen. "Die Menschen wollen doch arbeiten", stellt Schaeffer-Klopf im Merkur-Gespräch klar. Es gebe aber viel zu wenige Stellen

 Auch wenn das Foto anderes zu sagen scheint: Die Aussichten sind für viele Arbeitslose nicht glänzend. Es mangelt an freien Stellen, erklärt die Leiterin der Zweibrücker Arge. Foto: dpa

Auch wenn das Foto anderes zu sagen scheint: Die Aussichten sind für viele Arbeitslose nicht glänzend. Es mangelt an freien Stellen, erklärt die Leiterin der Zweibrücker Arge. Foto: dpa

Zweibrücken. Mit Verwunderung nimmt die Zweibrücker Arge-Geschäftsführerin Edith Schaeffer-Klopf die Forderung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) zur Kenntnis, für Hartz IV-Empfänger eine Arbeitspflicht einzugeführen. "Die Menschen wollen doch arbeiten", stellt Schaeffer-Klopf im Merkur-Gespräch klar. Es gebe aber viel zu wenige Stellen. Damit meint sie nicht die Facharbeitsplätze oder Berufe, die eine höhere Qualifikation erfordern: "Es geht um Helferstellen."Die Arbeitsmarkt-Expertin kann die Argumente Kochs nicht verstehen, der verlangt, dass Langzeitarbeitslose als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgehen sollen - auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung. "Es ist doch alles ganz klar geregelt", macht sie klar, dass es keiner Gesetzesänderung bedarf. So sei in Paragraf zehn des SGB II (Sozialgesetzbuch) festgelegt, welche Stellen dem Arbeitslosen zuzumuten sind. Dieser müsse in erster Line die nötigen Fähigkeiten und Leistungsvoraussetzungen vorweisen. "Wir sind den Arbeitgebern auch verpflichtet, ihm geeignete Bewerber vorzuschlagen", sagt sie und nennt als Beispiel das Kehren eines Hofes, wobei der Betroffen einen Besen halten und laufen können muss. Als weiteres Extrembeispiel nennt sie den Pianisten, dessen Hände durch die Arbeit nicht beschädigt werden dürften, um eine spätere Vermittlung in seinen erlernten Beruf nicht zu gefährden. Fehlende Motivation stellt die Arge-Leiterin lediglich bei den Trainingsmaßnahmen fest, die dazu dienten, die Arbeitslosen wieder fit für den Beruf zu machen. Hier würden sich manche einfach krank schreiben lassen und sich so vor der Schulung drücken. Schaeffer-Klopf sieht hier nur die Möglichkeit, die Betroffenen von der Notwendigkeit der Maßnahme zu überzeugen.Wolfgang Wildt, Vorsitzender der Arbeitslosenselbsthilfe Zweibrücken, sieht die Äußerungen Kochs als reine Profilierung. Wichtig sei, den Arbeitslosen mit vernünftigen Löhnen einen Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung zu geben. Auch er sieht die Regelungen im Bezug der Zumutbarkeit als völlig ausreichend. Das einzige was fehle, seien Arbeitsplätze.

Auf einen BlickDem Hartz IV-Empfänger ist eine Arbeit nicht zumutbar, wenn er körperlich, geistig oder seelisch dazu nicht in der Lage ist. Auch darf die Erziehung seines Kindes nicht gefährdet sein. Die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung anderweitig sichergestellt ist. Die Beschäftigung muss auch mit der Pflege eines Angehörigen vereinbar sein. nob

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