Fünf Jahre Haft für Kinderschänder

Zweibrücken. Insgesamt sechs Mal hat ein 55-jähriger Zweibrücker seine Nichte schwer sexuell missbraucht. Das urteilte am Donnerstag die große Jugendstrafkammer des Zweibrücker Landgerichts. Sie schickt den Kinderschänder deshalb für fünf Jahre ins Gefängnis. Zum Tatzeitraum - im Dezember 2002 und im Herbst 2006 - war das Mädchen zwischen sieben und zehn Jahre alt

Zweibrücken. Insgesamt sechs Mal hat ein 55-jähriger Zweibrücker seine Nichte schwer sexuell missbraucht. Das urteilte am Donnerstag die große Jugendstrafkammer des Zweibrücker Landgerichts. Sie schickt den Kinderschänder deshalb für fünf Jahre ins Gefängnis. Zum Tatzeitraum - im Dezember 2002 und im Herbst 2006 - war das Mädchen zwischen sieben und zehn Jahre alt. Die sexuellen Übergriffe seien in de Wohnung des Angeklagten erfolgt, wo das Kind damals öfter übernachtete. Am 19. Dezember 2002 habe der Angeklagte die Siebenjährige das erste Mal sexuell missbraucht, so das Urteil der Richter. In der Folgezeit sei es zu fünf weiteren Misshandlungen gekommen, wobei auch der Beischlaf ausgeübt worden sei. "Als das Mädchen aufgeklärt war, wehrte es sich gegen die Übergriffe ihres Onkels", so die Staatsanwältin. Trotz der Gegenwehr habe er sie aber nicht in Ruhe gelassen. Der Angeklagte stritt die Vorwürfe vehement ab. Sie seien völlig aus der Luft gegriffen. Er habe zu seiner Nichte ein gutes Verhältnis gehabt. Zudem sei er gesundheitlich gar nicht in der Lage gewesen, sexuelle Handlungen an dem Kind durchzuführen: Er leide an einem Leistenbruch und an Potenzproblemen. Diese Aussage wies eine frühere Lebensgefährtin des Mannes zurück.Beim Onkel übernachtetNach Auffassung einer Sachverständigen ist die Aussage des Opfers mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einem Erfahrungshorizont begründet. "Das ist die zweithöchste Wertung", erklärte die Expertin. Es seien gewisse Mängel in der Aussage des Mädchens zu erkennen. Diese führt die Staatsanwältin darauf zurück, dass die Ereignisse schon einige Jahre zurückliegen. Der Verteidiger verwies auf widersprüchliche Aussagen des Opfers über sexuelle Kontakte im Jahr 2008 mit einem Jungen. "Es stehen nur zwei Sachen fest. Die Geschädigte ist entjungfert worden und hat öfter beim Angeklagten übernachtet", so Rechtsanwalt Wolfgang Pirsch. Alles andere seien Zweifel und Widersprüche. Er forderte, seinen Mandanten frei zu sprechen. Die Staatsanwältin plädierte auf fünf Jahre Gefängnis. So lautete auch das Urteil. "Es war keine leichte Entscheidung", sagte Richter Michael Schubert. Es gebe aber kein tragfähiges Motiv für eine Falschaussage des heute 13-jährigen Opfers.

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