Gerichtsprozesse stehen an Führte sich Zweibrücker wie ein Verkehrsrowdy auf?
Zweibrücken/Landstuhl · 28-Jähriger steht kommende Woche vor dem Landstuhler Amtsgericht. Außerdem mehrere Urteile gegen Insassen der JVA.
Vor dem Landstuhler Amtsgericht steht kommenden Dienstag, 26. September, ein 28-jähriger Zweibrücker wegen mehrerer Verkehrsdelikte. Der 28-jährige Mann soll auf der A6 in Höhe Ramstein-Miesenbach am 15. Oktober 2016 wie ein Rowdy unterwegs gewesen sein, erklärt eine Gerichtssprecherin: Er soll auf der linken Spur zu schnell gefahren und nach rechts gezogen sein, als eine Fahrbahnverengung auftauchte. Dadurch habe er einen Unfall provoziert und sei weitergefahren, obwohl er diesen bemerkt haben müsste. Später habe die Polizei ihn gestellt, er sei ohne Führerschein unterwegs gewesen. Außer dem und der Unfallflucht würden ihm noch andere Delikte im Verkehr vorgeworfen.
Zur Verhandlung stehen am gleichen Tag noch mehrere Fälle von Fahren ohne Führerschein, unter anderem in Landstuhl. Der Angeklagte ist 30 Jahre und hat seinen derzeitigen „Wohnort“ auch in Zweibrücken: im Knast nämlich. Im November 2016 sei er zweimal erwischt worden, einmal unter Cannabis-Einfluss. Diesen Januar soll er zweimal aufgefallen sein und einmal ein gefälschtes Kennzeichen benutzt haben, um den Anschein zu erwecken, es sei ein Amtliches. Auch habe er nicht über die erforderliche Haftpflichtversicherung verfügt.
Bereits verurteilt wurden kürzlich mehrere Zweibrücker JVA-Insassen. Das Schöffengericht sah für einen der Hehlerei Angeklagten eine Strafe von einen Jahr und zwei Monate für angemessen an. Der Mann stand zunächst wegen schweren Bandendiebstahls vor Gericht. Er sollte am 9. September 2016 in ein Haus in Bruchmühlbach-Miesau eingebrochen und unter anderem Schmuck geklaut haben. Bei einer Verkehrskontrolle war er aufgefallen und hatte eine hochwertige Armbanduhr getragen, die aus besagtem Einbruch stammte. Allerdings konnte das Gericht ihm den Diebstahl nicht nachweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am Mittwoch hatte das Gericht zwei in der JVA einsitzende Männer wegen Wohnungseinbruchdiebstahls auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig. Am 28. Mai dieses Jahres sollen sie in Bruchmühlbach-Miesau in ein unverschlossenes Gebäude eingedrungen und die Tür zu einer Wohnung aufgebrochen haben. Ihre Beute: rund 300 Dollar.