Führerschein zu Unrecht eingezogen?

Zweibrücken · Ein Mann erhält in der Disko von einem Bekannten eine Tablette gegen seine Rückenschmerzen und schluckt sie. Am Folgetag wird er im Straßenverkehr positiv auf Drogen gestestet. Hat er den Lappen zurecht verloren? Der Rechtsausschuss meint: Ja, hat er.

Wie sehr kann man auf das vertrauen, was Polizisten in Vernehmungsprotokolle schreiben? Die Antwort auf diese Frage spielte eine Rolle im Zweibrücker Stadtrechtsausschuss. Der Fall: Ein Zweibrücker war im November 2014 in eine Verkehrskontrolle geraten, die Polizisten hatten in seinem Blut Amphetamine festgestellt und das Ordnungsamt ihm anschließend den Führerschein entzogen, dazu musste er ein Bußgeld berappen. Auch nur einmal Amphetamine zu schlucken - das reiche für diesen Schritt schon aus, so die Begründung der Stadt. Der Mann legte Beschwerde ein und suchte sich Rechtshilfe. Dem Ausschuss erläuterte er, dass er in der fraglichen Zeit unter einem Hexenschuss gelitten habe. Am Vortag der Kontrolle sei er in der Disko gewesen, habe sich wegen des Leidens aber hinsetzen müssen. Mehrere Bekannte hätten ihn darauf angesprochen - einer habe ihm eine Tablette in die Hand gedrückt. Die habe er, betrunken wie er war, für ein Schmerzmittel gehalten und geschluckt. Nach der Einnahme habe er sich schuldig gefühlt. Bei der Kontrolle hätten die Polizisten ihn aus dem Auto helfen müssen, so habe ihm der Rücken immer noch geschmerzt. Er sei sehr verwundert gewesen, dass die Polizei Drogen in seinem Blut gefunden hatten: "Ich kannte das Wort Amphetamin gar nicht." Mit Drogen habe er im ganzen Leben noch nie etwas zu tun gehabt. Die Polizei schrieb aber ins Protokoll, er habe eingestanden, früher auch einmal Cannabis geraucht zu haben. Diese Aussage stritt der Mann jetzt ab. Sein Anwalt Claus-Jürgen Strickler verwies darauf, dass solche Polizeiprotokolle Missverständnisse beinhalten könnten. "Dennoch werden sie aber als zementiert gesehen", kritisierte er. Sein Mandant sei bei der Vernehmung nicht anwaltlich vertreten gewesen, vielleicht habe er auch früheren Drogenkonsum "aus Verlegenheit eingeräumt". Er verwies auf das Angebot eines Screeningtests mit einem Verkehrsmediziner, das die Stadt abgelehnt hatte. Vor allem, weil zwischen Drogennachweis und Angebot Monate verstrichen waren. Auch weitere Umstände und Angaben habe man als fragwürdig eingestuft, so Ordnungsamtsmitarbeiter Klaus Hafner. So soll der Mann den Tablettengeber in der Disko gefragt haben: "Ist das Koks?" "Das war spaßig gemeint, man sollte nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen", befand Anwalt Strickler. Den Argumenten folgte der Rechtsausschuss nicht und wies den Einspruch zurück. Nun kann der Betroffene Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt dagegen erheben.

Der Rechtsausschussvorsitzende dieses Falles, Daniel Turchi, argumentierte, laut rheinland-pfälzischem Oberverwaltungsgericht müsse in einem solchen Fall, wenn ein atypischer Geschehensablauf dargestellt werden soll, dies widerspruchsfrei geschehen. Daher habe man den Betroffenen auch selbst zur Sitzung eingeladen. Auch wenn man über den Detailgrad streiten könne, widerspruchsfrei sei seine Darstellung um die Tablette, die er für ein Schmerzmittel gehalten habe, nicht gewesen.

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