Freispruch im Rohrbacher-Prozess

Zweibrücken · Viele Puzzleteile ergeben aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein klares Bild: Der Angeklagte war beim Rohrbacher-Überfall dabei. Dem Landgericht genügte das jedoch nicht, um ihn schuldig zu sprechen.

 Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Anwalt Stefan Beck, flankiert von Angestellten der Justiz. Foto: Volker Baumann

Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Anwalt Stefan Beck, flankiert von Angestellten der Justiz. Foto: Volker Baumann

Foto: Volker Baumann

Im Fall des Aufsehen erregenden Überfalls auf den Zweibrücker Juwelier Rohrbacher am 25. November 2015, ist gestern nach fünf Verhandlungstagen der angeklagte Serbe vor dem Landgericht Zweibrücken freigesprochen worden. Um 14.42 Uhr verkündete Richterin Susanne Thomas das Urteil. Der Vorwurf gegen den 40-Jährigen hatte auf gemeinschaftlich begangenen schweren Raub gelautet. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwältin Iris Weingardt, hatte ihm vorgeworfen, den Raubüberfall mit zwei noch unbekannten Mittätern unter Mitführung von Waffen begangen und dabei 72 Rolex-Uhren im Wert von etwa 550 000 Euro erbeutet zu haben.

Zunächst wurde gestern vom Gericht das Vorstrafenregister des 40-jährigen Angeklagten aufgezeigt. In Nürnberg wurde er 2011 zu vier Jahren Haft wegen eines versuchten gemeinschaftlichen Raubes auf ein Juweliergeschäft, verurteilt. Die Täter, unter ihnen der Serbe, waren damals, wie bei Rohrbacher, komplett vermummt und es wurden gefälschte Pässe mitgeführt.

Oberstaatsanwältin Weingardt sagte, sie sei überzeugt, dass der Angeklagte einer der Täter gewesen sei. Das gesamte Puzzle, einschließlich seiner Vorgeschichte, alles passe ins Schema, insbesondere die DNA-Spur im Fluchtauto, die auf seine Spur führte. Besonders zu seinen Lasten gingen die Vorverurteilungen, das professionelle Vorgehen, die traumatisierten Zeugen und der hohe Schaden. Eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten sei angebracht.

Verteidiger Stefan Beck, übrigens Sohn des ehemaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck , sagte, die Beweislage sei gleich null und das genannte Puzzle völlig unzureichend. Neben unpräzisen Zeugen- und Sachverständigen-Aussagen gebe es faktisch keinerlei Hinweise auf seinen Mandanten. "Die betrachteten Videoaufzeichnung sind nicht nur mau, sondern mau-mau", so Beck. Die DNA-Spur, deren Sicherung und Auswertung mit möglichen Fehlern behaftet sei, könne jederzeit entstanden sein, als das Auto nach dem Diebstahl längere Zeit in Frankreich bewegt wurde und sein Mandat dort etwa als Händler unterwegs gewesen sei.

Über den Freispruch konnte sich der Angeklagte gestern aber nur bedingt freuen. Da gegen ihn ein europäischer Haftbefehl vorliegt, basierend auf eine Straftat in Slowenien, kam er nicht auf freien Fuß, sondern soll dorthin überstellt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort