Nach Zwischenfall bei Autokorso „Freiheitsfahrer“ legt Einspruch gegen Strafe ein

Zweibrücken · Das Amtsgericht Zweibrücken hat gegen einen 58-jährigen Spiesen-Elversberger einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen.

Die Rangelei am Rande des gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen gerichteten „Freiheitsfahrer“-Autokorsos am 20. Februar nahe der Zweibrücker Festhalle (wir berichteten) beschäftigt weiterhin Polizei und Justiz.

Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt jetzt auf Anfrage mitteilte, hatte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken bereits Ende Mai beim Amtsgericht Zweibrücken beantragt, einen Strafbefehl gegen einen 58-jährigen Mann aus Spiesen-Elversberg über eine Geldstrafe von 1500 Euro zu erlassen. Dem Teilnehmer des Autokorsos sei zur Last gelegt worden, eine Körperverletzung und eine Sachbeschädigung zum Nachteil eines 59-jährigen Zweibrückers begangen zu haben. Weingardt: „Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sein Fahrzeug angehalten zu haben und einen 59-jährigen Zeugen, der zu Fuß die Saarlandstraße überquerte, körperlich angegriffen zu haben. Unter anderem nahm er den Zeugen in den Schwitzkasten und brachte diesen zu Fall, sodass der Zeuge Schürfwunden erlitt.“ Laut Weingardt habe der 58-Jährige inzwischen gegen den vom Amtsgericht dann tatsächlich erlassenen Strafbefehl postwendend Einspruch eingelegt und zugleich eine Gegenanzeige erstattet – ebenfalls wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. In diesem Verfahren seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Auch die mündliche Verhandlung als Folge des Einspruchs gegen den Strafbefehl hat noch nicht stattgefunden, wie es in dieser Woche aus dem Amtsgericht Zweibrücken hieß. Einen Termin dafür gebe es noch nicht.

Rückblende: An jenem frühen Samstagnachmittag hatte ein 58-jähriger Mann aus Spiesen-Elversberg, der mit seinem Wohnmobil an jenem Autokorso teilnahm, den Zweibrücker nahe der hiesigen Festhalle angegriffen. Seinerzeit hatte der 59-Jährige die Kreuzung Saarlandstraße-Gestütsallee betont langsam überquert – offenbar, um die Autokorso-Teilnehmer in ihren Fahrzeugen, die sich gerade zu ihrer Rundfahrt aufstellten, zu bremsen. Was sich der „Freiheitsfahrer“ aus Spiesen-Elversberg, vor dessen Wohnmobil der Zweibrücker demonstrativ sogar einige Sekunden lang verharrte, nicht bieten lassen wollte. Wutentbrannt verließ der 58-Jährige sein Führerhaus und rannte dem vermeintlichen Störenfried hinterher – obwohl der bereits die Fahrbahn verlassen und die andere Straßenseite erreicht hatte. Dort sprang der aufgebrachte Spiesen-Elversberger den Zweibrücker an und rang ihn zu Boden. Passanten brachten die beiden Streithähne schließlich auseinander. Und der 58-Jährige setzte sich, als wäre nichts gewesen, wieder ans Lenkrad seines Wohnmobils und fuhr in der „Freiheitsfahrer“-Kolonne weiter.

Die Bremsaktion des 59-Jährigen könnte mit dem Aufruf des Zweibrücker Stadtratsmitglieds Aaron Schmidt (Die Partei) zusammengehangen haben, der im Vorfeld öffentlich Fußgänger ermutigt hatte, gegen den Autokorso zu protestieren, indem sie auf der Strecke häufiger die Straßenseite wechseln.

Der Zweibrücker hatte sich bei der Auseinandersetzung mit dem Wohnmobil-Fahrer Schürfwunden an einem Ellenbogen und an den Knien zugezogen. Außerdem wurde seine Hose zerrissen.

An dem Autokorso hatten laut Polizeiangaben 106 Fahrzeuge teilgenommen, die von der Festhalle aus hupend quer durch Zweibrücken gerollt waren. Die Teilnehmer der von einem Brandenburger Vertreter der „Freiheitsfahrer“-Bewegung angemeldeten Demonstration kamen, den Kennzeichen nach zu urteilen, überwiegend aus der Umgebung, einige aus dem hessischen Landkreis Bergstraße sowie St. Ingbert, den Landkreisen St. Wendel und Neunkirchen sowie aus dem Landkreis Kusel.

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