Besitzerwechsel Freibad-Übergang: Warten aufs Finanzamt

Zweibrücken · Die Stadt will die Einrichtung ab 2019 auf die Stadtwerke verlagern. Ein Übergang der defizitären Festhalle von den Stadtwerken auf die Gewobau soll indes länger dauern.

 Beliebt bei Besuchern, für die hoch verschuldete Stadt aber ein Verlustbringer: das Zweibrücker Freibad.

Beliebt bei Besuchern, für die hoch verschuldete Stadt aber ein Verlustbringer: das Zweibrücker Freibad.

Foto: Norbert Schwarz, Bildjournalist,/Norbert Schwarz

Die Stadtverwaltung hofft, dass es diesen Sommer grünes Licht gibt für den geplanten Übergang des Freibads von der Stadt auf die Stadtwerke. Doch selbst wenn ein Übergang nach Erhalt der behördlichen Genehmigungen auch rückwirkend möglich sei, wolle man ihn erst 2019 durchführen, so Stadtsprecher Heinz Braun.

Wie er weiter ausführt, klärt das Finanzamt derzeit, ob sich ein Wechsel der Einrichtung steuerrechtswidrig auf den Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) auswirken könnte. Der UBZ hält die Mehrheit an den Stadtwerken, dem geplanten künftigen Besitzer des defizitären Bades. Grundsätzlich habe das Finanzamt zwar die Rechtmäßigkeit des Vorhabens bestätigt, wiederholt Braun, was Stadtkämmerer Julian Dormann bereits im Februar im Stadtrat erklärt hatte. Doch offenbar gibt es weiter Klärungsbedarf. Der UBZ leistet im Zuge des Entschuldungsfonds wichtige Zahlungen für die Stadt. Würden die schmäler ausfallen, wenn ein Dauerverlustbringer ins Portfolio wandern würde? Oder entstünde dem UBZ gar ein Vorteil? Kämmerer Julian Dormann hatte im Rat von womöglich verdeckten Gewinnausschüttungen und „wirtschaftlicher Vorteilhaftigkeit“ gesprochen.

Das Finanzamt selbst wollte zu dem Vorgang gestern keine Stellung nehmen. Wiebke Girolstein, die Sprecherin des Landesamtes für Steuern, betonte, ohne eine von der Stadt schriftlich abgegebene Freigabe des Steuergeheimnisses könne sie gar nichts sagen. Nicht einmal, dass das Finanzamt den Fall wirklich bearbeitet, ließ sie sich entlocken.

Dormann hatte im Februar auch davon gesprochen, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke prüfen müsse, dies schreibe das Gemeinderecht vor. Die ADD hat das Kapitel vor zwei Wochen für sich geschlossen, erklärt ein Sprecher. Es habe sich um keine Prüfung, eher eine Besprechung gehandelt, man habe auch nichts genehmigen müssen. Man habe geschaut, ob der Vertrag mit dem Gemeindewirtschaftsrecht vereinbar sei. Das sei er.

Den Dauerverlustbringer Freibad loszuwerden, soll der Stadt mehr finanziellen Spielraum verschaffen, erinnert Braun. Auch die Festhalle soll aus diesem Grund den Besitzer wechseln und von den Stadtwerken auf die Gewobau übergehen (wir berichteten). „Dieses Jahr spielt das aber garantiert keine Rolle“, kommentiert Braun entsprechende Gedankenspiele.

Der Wechsel wäre überdies kurios, weil die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Festhalle als 100-Prozent-Tochter der Stadt Zweibrücken 85 Prozent der Anteile am Unternehmen Gewobau hält. Die Festhalle besitzt also die Gewobau – dieses Verhältnis sollte ja umgedreht werden.

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