Fuel Dumping über Westpfalz Frachtflieger lässt 50 Tonnen Kerosin ab

Zweibrücken/Langen · Zwischenfall ereignete sich am 4. November über dem Saarland und der Westpfalz. Die Deutsche Flugsicherung erklärt, man den Cargolux-Flieger für den Sprit-Ablass deutlich über die geforderte Mindesthöhe beordert. Im Fokus stehe bei solchen Manövern aber stets die Sicherheit des Luftraums und der Passagiere.

 Diesmal war es ein Frachtflugzeug aus Luxemburg, das über der Region insgesamt 50 Tonnen Kerosin abließ. Die Deutsche Flugsicherung argumentiert, der Maschine aber eine große Höhe zugewiesen zu haben.

Diesmal war es ein Frachtflugzeug aus Luxemburg, das über der Region insgesamt 50 Tonnen Kerosin abließ. Die Deutsche Flugsicherung argumentiert, der Maschine aber eine große Höhe zugewiesen zu haben.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Die Serie von Kerosinablässen über Zweibrücken und der Region reißt nicht ab. Wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen jetzt auf Merkur-Anfrage bestätigte, hat am Samstag, 4. November, ein Frachtflieger auf dem Weg von Luxemburg nach Kuala Lumpur rund 50 Tonnen Sprit in die Luft geschüttet. Der Pilot der Airline Cargolux habe ein Problem mit den Landeklappen festgestellt und daher umdrehen müssen, so Kristina Kelek von der DFS. Der Ablass sei zwischen 12.50 und 13.20 Uhr erfolgt, da sei die Maschine genau 4267 Meter (rund 14 000 Fuß) hoch gewesen. Sie flog unter anderem über Konz, Neunkirchen, Homburg, Zweibrücken, Kaiserslautern und Idar-Oberstein, während sie den Sprit in die Luft ließ.

Sprecherin Kristina Kelek macht deutlich, dass eine Mindesthöhe von 6000 Fuß (1829 Meter) laut den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in Fällen von Treibstoffschnellablass empfohlen sei. Bisher gilt die Annahme, dass das abgelassene Kerosin stärker verwirbelt, je höher die Maschine fliegt. Man geht von maximal acht Prozent des versprühten und in der Luft verdunstenden Treibstoffs aus. Die DFS bemühe sich, dass die Maschine sich beim Ablass deutlich befinde, höher als von der ICAO vorgegeben – so auch in dem Fall des luxemburgischen Fliegers. Das habe aber nichts mit den möglichen Gefahren des abgelassenen Treibstoffs für die Bürger am Boden zu tun. „Wir sind für die Sicherheit im Luftraum zuständig und müssen Vorgaben einhalten“, macht Kelek deutlich. Über weniger besiedelte Gebiete lenke man Flugzeuge etwa für den Fall, dass diese Teile wie defekte Reifen verlieren. Oder dass sie nicht über einer Stadt abstürzten. Im Luftraum, den man Piloten in Notfällen zuweise, dürfe im Umkreis von zehn nautischen Meilen kein anderes Flugzeug unterwegs sein, auch in einem gewissen Abstand unter dem Flieger in Not. Auch dürfe 15 Minuten lang keine andere Maschine die Luft dort durchfliegen, wo das Kerosin abgelassen wurde, so Kelek.

In den ICAO-Vorgaben zu „Treibstoffschnellablässen“ steht, dass diese möglichst abseits von großen Städten und in Lufträumen mit geringer Verkehrsdichte erfolgen sollen. Warum die Organisation sich diese Vorschriften einst ausgedacht hat, das war bei der Anhörung im rheinland-pfälzischen Landtag am 16. November, hinterfragt worden. Etwa um auf Nummer sicher zu gehen, dass Menschen durch Kerosin nicht geschädigt werden? Kelek hat ebenso wenig eine Antwort parat, wie die Experten letzte Woche, von der zur UN gehörenden Behörde ICAO mit Sitz in Montreal war da keiner anwesend.

Die Deutsche Flugsicherung, die dem Bundesverkehrsministerium untersteht, habe keine Polizeifunktion und könne auch dem Piloten einen Ablass im Notfall nicht verweigern, sagt Kelek. Sie mache weder Politik noch untersuche man die Folgen solcher Manöver. Die DFS werde bisweilen für Dinge verantwortlich gemacht, für die sie nichts könne. Die Sprecherin verweist auf den Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull. Damals habe ebenso die ICAO vorgegeben, bei welcher Aschekonzentration in der Luft Flieger wieder starten dürften. „Wir haben die Menge der Aschewolke nicht ermittelt , sondern der Deutsche Wetterdienst“, so Kelek. Wäre eine Maschine wegen Asche in den Triebwerken beschädigt worden oder gar abgestürzt, hätte aber wohl die DFS den Schwarzen Peter bekommen.

„Wenn es andere gesetzliche Regelungen gibt, etwa eine Vorschrift, dass wir Kerosinablässe auf der Website direkt veröffentlichen müssen, würden wir uns nicht dagegen sperren“, erklärt Kelek. Eine schnellere Meldepflicht war im Mainzer Ausschuss auch gefordert worden.

Derweil forderte der umweltpolitische Sprecher der rheinland-pfälzischen SPD-Landtagsfraktion, Magnus Jung, dass in die vom Bund geplante Studie „unbedingt auch das Saarland mit einbezogen werden“ muss. Das Saarland war zwischen 2010 und 2016 drei Mal von Treibstoffablässen betroffen. Das hatte das Wirtschaftsministerium am 8. November im Landtag berichtet, so Ministeriumssprecher Wolfgang Kerkhoff. 2017 habe es laut DFS bundesweit 2017 Fälle gegeben – keiner im Saarland. Diese Werte dürften aber kaum stimmen. Der Zwischenfall des Luxemburger Fliegers am 4. November war da offenbar noch nicht gemeldet worden. Und am 10. Oktober verbucht die DFS mindestens einen weiteren „Fuel dump“ über dem Saarland (wir berichteten).

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