Flughafen-Gläubigerversammlung will nicht gegen EU-Bescheid klagen

Zweibrücken · Die Gläubiger des insolventen Flughafens Zweibrücken wollen keine Rechtsmittel gegen den Bescheid der EU-Kommission einlegen, der gezahlte Beihilfen an den Airport für illegal erklärt. Das teilte Amtsgerichtsdirektor Klaus Biehl gestern nach einer nicht-öffentlichen Gläubigerversammlung mit.

 Auf der Landebahn des Zweibrücker Flughafens starten infolge eines Bescheids der EU-Kommission über illegale Beihilfen schon seit November 2014 keine Passagierflugzeuge mehr. Foto: Triwo/pm

Auf der Landebahn des Zweibrücker Flughafens starten infolge eines Bescheids der EU-Kommission über illegale Beihilfen schon seit November 2014 keine Passagierflugzeuge mehr. Foto: Triwo/pm

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Theoretisch ist eine Klage gegen den Bescheid aber immer noch möglich, wenn auch mehr als unwahrscheinlich: Dafür müssten das Land oder der Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (ZEF), die zugleich die beiden Hauptgläubiger des Flughafens sind, selbst Rechtsmittel einlegen. Die Entscheidung darüber soll erst nach der Veröffentlichung des Bescheids im EU-Amtsblatt erfolgen.

In der gestrigen Sitzung ging es erst einmal um eine Handlungsanweisung an Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner und um die Frage, wie dieser sich in der Sache weiter verhalten soll. ZEF-Geschäftsführer Daniel Turchi begründete den Beschluss der Gläubiger damit, dass eine Klage hohe Kosten mit sich bringen, aber nur "marginale Aussichten auf Erfolg" hätte. "Wir wollen schlechtem Geld nicht noch schlechteres hinterherwerfen", sagte Turchi. Europarechtlich seien die Zahlungen von ZEF und Land "glasklare Beihilfen". Und die Auffassung der Kommission, dass die Subventionen den Wettbewerb verzerrten, sei juristisch gesehen kaum anfechtbar. Da seien sich alle Rechtsexperten einig, sagte Turchi. Überhaupt seien in der Vergangenheit nur wenige Beschlüsse der EU-Kommission von Gerichten kassiert worden.

Wann der Bescheid im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, wusste gestern auch Turchi nicht. Fakt ist, dass die ZEF und das Land anschließend einen Monat Zeit haben, um über eine Klage zu entscheiden. Erst dann hätte der Bescheid der Kommission unwiderruflich Bestand.

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