Flughafen-Gesellschaft darf auffüllen

Zweibrücken. Die Zweibrücker Flughafen-Gesellschaft darf an der Landebahn weitere 63 000 Kubikmeter unbelastetes Material auffüllen. Am Ende des Verfahrens kommt die Kreisverwaltung Südwestpfalz zum Schluss: "Es liegen keine Gründe vor, die naturschutzrechtliche Genehmigung zu versagen

 Die Aufschüttungen an der Landebahn des Zweibrücker Flughafens können weitergehen. Foto: pma

Die Aufschüttungen an der Landebahn des Zweibrücker Flughafens können weitergehen. Foto: pma

Zweibrücken. Die Zweibrücker Flughafen-Gesellschaft darf an der Landebahn weitere 63 000 Kubikmeter unbelastetes Material auffüllen. Am Ende des Verfahrens kommt die Kreisverwaltung Südwestpfalz zum Schluss: "Es liegen keine Gründe vor, die naturschutzrechtliche Genehmigung zu versagen." In der Begründung wird aufgeführt, dass davon auszugehen sei, dass nach Abschluss der Arbeiten "keine erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und Landschaftsbildes zurückbleiben".Allerdings steht einschränkend davor: "Sofern die Auflagen eingehalten werden." Dabei sieht Flughafen-Geschäftsführer Werner Boßlet keine Probleme. "Wir beauftragen ein Fachingenieurbüro, dass die bautechnischen Vorgaben eingehalten werden und die Arbeit reibungslos über die Bühne geht."

Hintergrund: Vor drei Jahren erteilte die Kreisverwaltung der Flughafen-Gesellschaft die Genehmigung, Auffüllungen Richtung Mauschbach vorzunehmen, um einen Sicherheitsstreifen an der Landebahn zu schaffen. Im September 2010 wurden die Arbeiten eingestellt, weil Dichtungsprüfungen des eingebauten Materials "keinen ausreichenden Verdichtungsnachweis" ergaben (wir berichteten). Die Flughafen-Gesellschaft stellte einen neuen Antrag, für den es nach dem Bundesnaturschutzgesetz einer Genehmigung bedarf.

Nach der Überprüfung der Naturschutzbehörde ist der Eingriff ausgeglichen. Von Seiten der Wasserwirtschaft wurde ebenfalls mit Verweis auf die Auflagen zugestimmt. Und der Landesbetrieb Mobilität hat die Erforderlichkeit der Maßnahme aus Sicherheitsgründen bestätigt.

Zu den Auflagen gehören unter anderem, dass nur unbelastetes Material verwendet werden darf, dass die Aufschüttung mit einem bindenden Material abzudecken ist. Auch die Eignung dieses Materials müsse nachgewiesen werden. Dass im Bereich der Böschungen Abtreppungen anzulegen sind, dass an der Böschungskante eine Entwässerungsmulde angelegt werden muss, dass ein fachkundiger Gutachter die Arbeiten begleitet und dokumentiert. Oder dass die Arbeiten bei trockener und frostfreier Witterung auszuführen sind.

Ob die Arbeiten noch in diesem Sommer durchgeführt werden, konnte Boßlet nicht sagen. "Wir wollen das zwar so schnell wie möglich erfüllen. Aber wir werden nicht überhastet daran gehen." Aber auch ohne den Sicherheitsstreifen verfüge der Flughafen über eine 2600 Meter lange Landebahn. "Damit ist der Flugbetrieb problemlos abzuwickeln. Deshalb haben wir keinen Druck", betont Boßlet.

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