Flughafen für Flüchtlinge?

Zweibrücken · Deutschlandweit sind die Behörden auf der Suche nach Gebäuden, in denen man Flüchtlinge unterbringen könnte. Aktenkundig in Mainz sind aus Zweibrücken das „Warrior Inn“ und Gebäude auf dem Flughafen.

 Seit der Insolvenz wird die Abflughalle des Flughafens nicht mehr gebraucht. archivFoto: pma

Seit der Insolvenz wird die Abflughalle des Flughafens nicht mehr gebraucht. archivFoto: pma

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Angesichts der nicht abreißenden Flüchtlingsströme nach Deutschland prüft das Mainzer Integrationsministerium auch hiesige Gebäude darauf, ob sie als Flüchtlingsunterkünfte infrage kommen. "Ich bitte um Verständnis, dass wir uns nicht zu laufenden Prüfungen und Vorgesprächen äußern, sondern stattdessen die Öffentlichkeit informieren, sobald ein Projekt hieb- und stichfest ist", wiegelt Ministeriumssprecherin Astrid Eriksson zwar ab. Klar ist aber, dass die Stadt Zweibrücken auf Anfrage des Ministeriums ein Gebäude benannt hat: das "Warrior Inn", bei Zweibrückern als "Franzosen-Hotel" bekannt, in der Zeilbäumerstraße. Dieses komme als mögliches Objekt infrage, so Stadtsprecher Heinz Braun. Doch auch wenn es auf Zweibrücker Gemarkung liege, sei es nicht in städtischem Besitz. 2009 hatte der britische Investor Moby Latif verkündet, dort ein Billig-Hotel mit 44 Zimmern, Bar und Restaurant zu errichten. Dann war Latif, Direktor der Investorenfirma Tall Wall Properties GmbH, aber geflüchtet, nachdem gegen ihn wegen Betrugs ermittelt wurde (wir berichteten).

Auch die Triwo AG, die den Zweibrücker Flughafen übernommen hat, sei wegen diverser Liegenschaften von der Landesregierung angefragt worden. Triwo-Chef Peter Adrian: "Wir haben alle Gebäude angeboten, die leer stehen. Denn das Flüchtlingsthema geht jeden an." Darunter seien 14 große Ex-Mannschaftsgebäude der Bundeswehr auf dem Flugplatz Mendig. Ebenfalls die Abflughalle des Zweibrücker Airports. Er wisse aber nicht, so Adrian, ob die Gebäude als Flüchtlingsunterkunft überhaupt geeignet seien. Das müsse nun nach seinen Informationen die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) fachlich prüfen. Man warte auf Rückmeldung, ob überhaupt, und wenn ja, bei welchem Gebäude , man sich handelseinig werden könnte.

Bei der SGD Süd erklärt man sich für nicht zuständig und verweist an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Dort heißt es: "Momentan wird überall im Land gesucht." Ob und inwieweit Zweibrücker Immobilien dabei eine Rolle spielen, konnte die Pressestelle bis Redaktionsschluss nicht klären.

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