Moderierte Aussprache nach „feuchter Aussprache“ Nach Spuck-Affäre: Atilla Eren macht Täter-Opfer-Ausgleich

Zweibrücken · Der prominente Stadtrat war nach monatelangem Facebook-Streit seinem Kontrahenten persönlich begegnet, dabei eskalierte der Konflikt justiziabel.

 Atilla Eren gelang 2018 bei der Oberbürgermeister-Wahl als Parteiloser mit 13,3 Prozent ein Achtungserfolg.

Atilla Eren gelang 2018 bei der Oberbürgermeister-Wahl als Parteiloser mit 13,3 Prozent ein Achtungserfolg.

Foto: Lutz Fröhlich

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat das Ermittlungsverfahren gegen das fraktionslose Stadtratsmitglied Atilla Eren vorläufig eingestellt, um zunächst einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen. Wenn dessen Ergebnis vorliegt, „wird über das weitere Vorgehen entschieden“, teilt Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Merkur-Nachfrage mit.

Zum Hintergrund: Ein monatelang über Facebook ausgetragener Streit um Zweibrücker Politik war am 15 Juni im realen Leben eskaliert. Ein Bürger erstattete Strafanzeige gegen den neugewählten Stadtrat und Ex-Oberbürgermeisterkandidaten Atilla Eren – wegen Körperverletzung durch Bespucken („Ekelgefühl, Brechreiz, Verletzung Ehrgefühl“), Bedrohung und Beleidigung, nachdem am gleichen Tag Eren seinen harten Kritiker zufällig in einem Geschäft in der Zweibrücker Innenstadt getroffen hatte und zur Rede stellen wollte. „Ich habe gesagt, er soll mit mir rausgehen“, erzählte Eren damals dem Merkur und räumte ein, dass er dabei auch deutliche Worte gewählt habe. Dies empfand sein 44-jähriger Kontrahent als Aufforderung zum Duell. Eren habe ihn zutiefst beleidigt und „ein Mal mitten ins Gesicht gerotzt“, was Eren als „feuchte Aussprache“ bezeichnete (wir berichteten). Auf seine angekündigte Anzeige gegen seinen Kontrahenten wegen rassistischer Beleidigung verzichtete Eren.

Vor seiner vergeblichen Kandidatur diesen September als (auch fürs Ordnungsamt zuständiger) Stadt-Beigeordneter war Gerüstbaumeister Eren als Landtags- und Oberbürgermeister-Kandidat prominent geworden. Im OB-Wahlkampf 2018 hatte das spätere Spuck-Opfer Eren mehrfach via Facebook attackiert – bis hin zur völlig unbelegten Andeutung, Erens Stichwahlempfehlung für CDU-Kandidat Christian Gauf sei gekauft: „Bekommst du für deine Empfehlung Aufträge, wenn’s klappt?“

„Die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs ermöglicht die unmittelbare Aussprache über die Tat und deren Folgen sowie zur Aushandlung einer Wiedergutmachung zwischen einem Täter und einem Geschädigten“, schreibt Staatsanwältin Weingardt: „Dieses sehr wertvolle Instrumentarium kann damit insbesondere zur dauerhaften Befriedung zwischen den Beteiligten führen. Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig.“

Das rheinland-pfälzische Justizministeriums Rheinland-Pfalz erläutert auf seiner Internetseite zum Täter-Opfer-Ausgleich: „Der TOA kann eine Verfahrenseinstellung bzw. Strafminderung bewirken. Das geschieht durch eine unparteiische Vermittlung, die freiwillig und kostenlos ist. Zunächst wird in getrennten Vorgesprächen geklärt, ob Bereitschaft zu einem Ausgleich besteht. Beim späteren gemeinsamen Ausgleichsgespräch versuchen die Betroffenen den Konflikt aufzuarbeiten und prüfen die Möglichkeit einer Wiedergutmachung. Über die Form der Wiedergutmachung entscheiden die Beteiligten. Über das Ergebnis des Ausgleichsgesprächs und die Wiedergutmachung wird die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht informiert.“

Opfer könnten „im Ausgleichsgespräch Gefühle wie Wut, Angst, Ärger, Verletzung und Empörung zum Ausdruck bringen, Vorstellungen über eine Wiedergutmachung einbringen und gemeinsam mit dem Täter oder der Täterin nach einer befriedigenden Lösung suchen, eine Aussöhnung erleben und selbst dazu beitragen, gegebenenfalls langwierige und aufwendige Zivilverfahren vermeiden“, schreibt das Ministerium weiter. Täter könnten „die Hintergründe der Tat schildern und Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen, zeigen, dass die Gefühle und Ängste des Opfers ernst genommen werden, durch Wiedergutmachung die Sache aktiv wieder in Ordnung bringen, so eine Einstellung des Verfahrens oder ein milderes Urteil erzielen“.

In Rheinland-Pfalz werde der Täter-Opfer-Ausgleich von Vereinen aus dem Bereich der Straffälligenhilfe und Sozialen Rechtspflege durchgeführt. Die Zuständigen seien dafür besonders ausgebildet. „Sie sind nicht parteiisch, sondern neutral.“

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