Fahrlässige Tötung: Staatsanwaltschaft klagt gegen Klinik-Ärztin

Zweibrücken. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen eine 36-jährige Ärztin des Nardini-Klinikums St. Elisabeth wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Die Ermittlungen liefen bereits seit Juli 2010, nachdem das Magazin "Der Spiegel" über den Fall berichtet hatte

Zweibrücken. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen eine 36-jährige Ärztin des Nardini-Klinikums St. Elisabeth wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Die Ermittlungen liefen bereits seit Juli 2010, nachdem das Magazin "Der Spiegel" über den Fall berichtet hatte. Insgesamt drei medizinische Gutachten holte die Staatsanwaltschaft ein, ehe sich nun für den Leitenden Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer der Verdacht für eine Anklage ausreichend erhärtet hatte. Bayer: "Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, dass der Patient überlebt hätte, aber sicher ist, dass er länger gelebt hätte." Hintergrund: 2007 starb im St.-Elisabeth-Krankenhaus ein damals 41-jähriger Mann in der Nacht nach der Behandlung eines akuten Herzinfarkts. Die Staatsanwaltschaft wirft der damaligen Assistenzärztin vor, nicht schnell genug reagiert zu haben. Lange war unklar, ob gegen die Frau wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird. Ein erstes Gutachten für die Staatsanwaltschaft hatte im November 2011 ergeben, dass es zwar Behandlungsfehler gab, diese aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ursächlich zum Tode geführt hätten; daraufhin ermittelte die Behörde zwischenzeitlich nur noch wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung (wir berichteten). Nachdem Hinterbliebene der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen gegeben hatten, wurde der Tötungs-Vorwurf wieder geprüft und ein ergänzendes Gutachten in Auftrag gegeben. Nun stützte auch ein drittes Gutachten eines Kardiologie-Spezialisten des Herzzentrums der Uni Köln den Verdacht auf fahrlässige Tötung. Der Ärztin droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Wie Bayer erläutert, hat die Beschuldigte die Chance, zur Anklage Stellung zu nehmen und etwa weitere Gutachten einzuholen. Ob das Zweibrücker Amtsgericht die Anklage annimmt und ein Verfahren eröffnet, ist noch offen.Das Nardini-Klinikum St. Elisabeth erwägt, die Ärztin für die Dauer eines möglichen Verfahrens freizustellen, wenn die Belastung dadurch sehr groß würde. An eine Kündigung denke man derzeit nicht, erklärt Sprecherin Melanie Müller von Klingspor. Die Haftpflichtversicherung der Klinik habe bisher eine sechsstellige Summe an die Hinterbliebenen erstattet. Das Verfahren laufe noch. Derweil habe das Krankenhaus aus dem Unglücksfall Lehren gezogen, etwa zwei zusätzliche Herzspezialisten eingestellt und interne Handlungsanweisungen überarbeitet. ek

Foto: ek

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